Erleichterter Zugang zu psychologischer Hilfe

Direkt zum Psychologen statt zum Psychiater: Ab Juli 2022 erhalten Menschen mit psychischen Problemen leichter Hilfe.

Menschen mit psychischen Problemen können sich (Symbolbild). © Pixabay

Im Frühling hat der Bundesrat beschlossen, das sogenannte Delegationsmodell durch das Anordnungsmodell zu ersetzen. Wer aktuell psychologische Hilfe benötigt, muss zuerst eine Psychiaterin oder einen Psychiater konsultieren, um an einen von ihnen angestellten Psychologen weitergeleitet zu werden. Andernfalls kommt die Krankenversicherung nicht für die Behandlung auf.

Neu ist vorgesehen, dass ein Hausarzt einen Besuch bei einem Psychologen per Rezept verschreibt und die Patienten anschliessend diesen selbst auswählen können. Damit würden auch Leistungen der selbständigen Psychologinnen und Psychologen von der Grundversicherung bezahlt. Für Loris Grandjean, dem Präsidenten des Freiburger Psychologenverbandes ist dieser Modellwechsel ein wichtiger Schritt: "Dadurch gibt es für die Patientinnen und Patienten mehr Auswahl. Auch können mehr Menschen einen Psychologen aufsuchen."

Nicht alle könnten es sich leisten, eine Behandlung selbst zu bezahlen. Bei den Psychologinnen und Psychologen, die bisher von der Grundversicherung abgerechnet wurden, habe es deshalb jeweils Wartelisten gegeben. Dazu bringe diese Änderung den Psychologinnen und Psychologen, die lang erwartete Anerkennung für ihre Arbeit. "Schliesslich lassen sich Psychologen rund zehn Jahre ausbilden", so Grandjean weiter.

Klingt gut, ist aber dennoch heikel

Psychiater dürfen Medikamente verschreiben, während Psychologen Gesprächstherapien durchführen. Auch von Seiten der Psychiaterinnen und Psychiater ist man eigentlich froh, dass das Delegationsmodell abgelöst wird: Patrick Lavenex, Psychiater in Villars-sur-Glâne, weist aber auf eine Problematik hin: "Ein Hausarzt hat nicht Psychologie studiert und kann deshalb vielleicht nicht einschätzen, was für psychische Hilfe ein Patient womöglich benötigt."

Da es beim neuen Modell noch Klärungsbedarf gibt, sind die Beteiligten dabei, noch Anpassungen vorzunehmen. In Kraft treten soll es im Juli 2022. Bis Dezember desselben Jahres wird es jedoch noch eine Übergangszeit geben, während der das alte Modell gilt.

RadioFr. - Nadine Schmid / pef
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