Fragwürdige Perspektiven für Freiburger Kulturbetriebe

Laut Bundesrat könnten ab Juni Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen und bis zu 300 Personen im Aussenbereich stattfinden. Die damit einhergehenden organisatorischen Aspekte werfen jedoch grosse Fragen auf.

Zu viele essentielle Fragen stehen noch offen. © KEYSTONE

An der Medienkonferenz von vergangenem Mittwoch hat der Bundesrat unter anderem versucht, der Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu geben. Doch die Ankündigung, dass ab dem 31. Mai wieder Anlässe mit mehr Publikum stattfinden könnten, warf bei den Veranstaltern einen Fächer an Fragen auf.

Würde die Personenlimite in Innenräumen von 50 auf 100 Personen erhöht, stellt sich die Frage, mit welchen Vorschriften diese Veranstaltungen durchgeführt werden könnten. Für Patrick Boschung vom Tonverein Bad Bonn sind die Vorschriften der Schlüssel zur Planungssicherheit. Je nachdem mit welchen Vorschriften diese Erhöhung der Limite einhergehen, beispielsweise Mindestabstände, Sitzpflicht und Konsumationsverbot, wäre es im Kontext des Bad Bonns nicht möglich, mehr Publikum zu empfangen als bisher.

Verantwortung

Bei Grossanlässen im Aussenbereich plant der Bundesrat die maximale Anzahl Personen von aktuell 100 auf 300 Personen zu erhöhen, unter der Bedingung, dass die Besucherinnen und Besucher entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Dies soll mit einem fälschungssicheren Zertifikat nachgewiesen werden.

Für Léa Romanens, Generalsekretärin des Fri-Son und Vize-Präsidentin des Verbands der Freiburger Kulturveranstalter Association K/Verein C, ist vorallem die Umsetzbarkeit der Kontrollen fragwürdig. Wer und wie vor Ort die Personen kontrollieren soll, wer den Mehraufwand finanziert und vor allem wer die Verantwortung trägt, sei noch nicht klar, so Léa Romanens. Da die Veranstalter seit Anfang der Pandemie die jeweiligen Vorgaben adaptieren und akribisch umsetzen müssen, benötige man unbedingt explizite und klare Vorgaben der Behörden, um Anlässe planen zu können.

Ethische Frage

Auch wenn entsprechende Planungsicherheit gegeben wäre, bestünde die ethische Frage, ob Personen, die nicht über obgenanntes Zertifikat verfügen, schlicht der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt werden soll. Laut Léa Romanens käme dies für das Gros der Kulturveranstalter nicht in Frage. "Wir setzen uns klar dafür ein, dass allen Personen der Zugang zu Kultur gewährt wird," sagt Romanens. Auch der Direktor des Les Georges Festival, Xavier Meyer, empfände es als diskriminierend, Personen an der Türe abzuweisen.

Zusammenfassend schimmert der Silberstreif, den der Bundesrat für die Kulturveranstalter an den Horizont gepinselt hat, relativ schwach. Zu viele essentielle Fragen bleiben weiterhin offen. Ohne konkrete Vorgaben und bis zentrale Verantwortungen nicht geklärt sind, bleibt es schwierig bis unmöglich, Veranstaltungen zu planen und erfolgreich durchzuführen.

RadioFr. - Valentin Brügger / rb
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