Freiburg erhält erstes kantonales Klimagesetz
Nach der öffentlichen Vernehmlassung präsentiert der Staatsrat nun einen ersten Gesetzesentwurf.

Somit wird erstmals auf kantonaler Ebene eine Rechtsgrundlage geschaffen, die dem Klimaschutz eine rechtliche Legitimität verleiht. Dies ist schweizweit eine Premiere. Die wichtigsten Vorschläge des Klimagesetzes sind:
- die direkten Treibhausgasemissionen des Kantons bis 2030 halbieren und die indirekten Emissionen reduzieren
- bis 2050 Netto-Null-Emissionen erreichen
- die Kompetenzen des Staats im Bereich der Negativemissionstechnologien ausbauen
- das Kantonsgebiet widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel machen
Um diese Ziele zu erreichen, sollen bis in drei Jahren 115 Massnahmen umgesetzt werden. Der Staat unterstützt in Sachen Klimaschutz Gemeinden, Vereine, Unternehmen oder auch Privatpersonen mit technischen und finanziellen Mitteln.
Laut derzeitiger Planung soll der Grosse Rat den Entwurf des neuen Klimagesetzes bis Ende Jahr behandeln.



