Giacometti-Initiative kommt nicht zustande

Gegen 80'000 Personen in der Schweiz wollen, dass Volk und Stände über vom Parlament dringlich beschlossene Gesetze entscheiden. Eine nach dem Staatsrechtler Zaccaria Giacometti benannte Volksinitiative, die das verlangt, ist aber nicht zustande gekommen.

Abstimmungsurne im Kanton Genf: Eine Volksinitiative, die über vom Parlament dringlich beschlossene Gesetzes eine zwingende Abstimmung verlangte, ist gescheitert. (Archivbild) © KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Am Dienstag endete die Sammelfrist für die Initiative "Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!" oder kurz Giacometti-Initiative. Die Initiantinnen und Initianten vermeldeten auf ihrer Webseite den Eingang von 78'125 Unterschriften. 100'000 wären für das Zustandekommen nötig gewesen.

Weder Parteien noch Verbände hätten die Unterschriftensammlung unterstützt, sagte Marco Giacometti vom Initiativkomitee auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Angesichts dessen sei die Zahl der gesammelten Unterschriften beachtlich. "Es ist ein Bedürfnis da, sorgsam umzugehen mit Notrecht", sagte Giacometti.

Konkret wollte das Komitee in der Verfassung verankert haben, dass Volk und Stände über vom Parlament für dringlich erklärte Gesetze spätestens 100 Tage nach der Verabschiedung durch das Parlament abstimmen können. Wäre das Gesetz innerhalb dieser Frist nicht an der Urne angenommen worden, hätte es ausser Kraft treten müssen.

Seit der Covid-19-Pandemie verabschiedete das Parlament zahlreiche dringliche Gesetze, darunter das Covid-19-Gesetz, gegen das drei Mal das Referendum ergriffen wurde. Drei Mal stützte die Mehrheit indes den Kurs des Bundesrates. Auch bei der Notfusion der Grossbank CS mit der UBS wurde auf Notrecht zurückgegriffen.

Zaccaria Giacometti (1893 bis 1970) stammt aus Stampa GR und war Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich, wie es im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) heisst. Demnach kritisierte er im Zweiten Weltkrieg die Vollmachtenbeschlüsse und die Vollmachtenpraxis als verfassungswidrig, weil die Bundesverfassung kein Notrecht vorsehe.

SDA
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