Klimaseniorinnen am EGMR
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) befasst sich heute Mittwoch mit der Beschwerde des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz und vier weiterer Frauen. Diese fordern vom Bund mehr Massnahmen gegen den Klimawandel.
Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) trat im April 2017 nicht auf das Begehren ein. Es begründete diesen Entscheid damit, dass die Mitglieder des Vereins und die vier weiteren Frauen nicht mehr als der Rest der Bevölkerung von den Folgen des Klimawandels betroffen seien. Somit fehle ihnen eine besondere Betroffenheit.
Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesgericht stützten in der Folge diese Sichtweise. Die Beschwerdeführerinnen gelangten deshalb an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. In ihrer Beschwerde rügten sie eine Verletzung ihres Rechts auf Leben und auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens. Sie machten zudem ihr Recht auf ein faires Verfahren und auf eine wirksame Beschwerde geltend.