Neue Jagdverordnung soll Limite zum Wolfabschuss senken
Auch der Bundesrat sagt klar Ja zum erleichterten Abschuss des Wolfes. Er hat die angepasste Jagdverordnung in die Vernehmlassung geschickt.

Nach dem Parlament gab auch der Bundesrat grünes Licht, um die Jagdverordnung anzupassen. Die Änderung befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Welches sind die Argumente der Gegner und Befürworter?
Zuletzt wurde im Gantrischgebiet eine Wölfin geschossen, weil sie insgesamt 36 Nutztiere riss. Die Alphirten leiden unter dem Wolf. Dies war der Grund, weshalb Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach nach dem Nein zum neuen Jagdgesetz einen Vorstoss eingereicht hat: «Ich bin sehr erfreut über das rasche Handeln des Bundesrats. Es ist eher unüblich, dass Fristen für Vorstösse, die eingehalten werden müssen, so schnell angepasst werden». Für die Berggebiete wäre diese Anpassung wirklich begrüssenswert, so Bulliard-Marbach.
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Herabsenkung der Limite
Die Mitte-Nationalrätin erklärt, nach wie vielen Rissen ein Wolf nach der neuen Verordnung abgeschossen werden kann: «Diese neue Variante würde Risse von Schafen und Ziegen von 15 auf 10 Risse herabsenken, und zwar in Gebieten, bei denen es bislang noch keine Spuren von Wölfen gab. Bei einer Zeitspanne von vier Monaten gilt neu die Limite von 25 anstatt 35 Rissen.» Zusätzlich zu dieser Massnahme will der Bund innerhalb dieses Gesetzes mehr Geld in die Hand nehmen, um Landwirtschaftsbetriebe sowie Kantone bei Massnahmen in diesem Bereich zu unterstützen.
Schweizerinnen und Schweizer legten im vergangenen Jahr ein Ja in die Urne zum neuen Jagdgesetz. Der Volkswille werde mit dem Änderungsvorhaben aber nicht untergraben. Angepasst werde bloss die Jagdverordnung, und zwar so, dass diese mit dem Jagdgesetz kompatibel sei. Die Grüne Freiburger Grossrätin Mirjam Ballmer und Stellvertretende Generalsekretärin der Schweizerischen Jagdkonferenz, erklärt: «Im Gesetz steht, ein Wolf solle abgeschossen werden, wenn dieser einen grossen und erheblichen Schaden verursacht habe. Es steht also keine Anzahl Risse im Gesetz. In der Verordnung hingegen ist die Zahl festgelegt.» Diese Zahl hat der Bundesrat nun herabgesetzt. «Der Bundesrat ist offensichtlich der Ansicht, dass sich sein Vorschlag noch innerhalb des gesetzlichen Rahmens befindet», so Ballmer weiter.
Abschussbewilligung ist Sache des Bundes
Die Schweizerische Jagdkonferenz sammelt Stellungnahmen der Kantone zur geplanten Jagdverordnung. Auch Pro Natura wird ihre Stellungnahme dazu abgeben. Marc Vonlanthen, Präsident von Pro Natura Freiburg, ist mit dem Entscheid des Bundesrats nicht so glücklich, aber auch nicht ganz unzufrieden: «Natürlich ist es für uns eine schlechte Nachricht, dass man jetzt einen Wolf töten kann, wenn dieser 10 anstatt 15 Schafe gerissen hat. Das Wichtigste für uns jedoch ist, dass die Abschussbewilligung Sache des Bundes bleibt und nicht der Kantone».
Das letzte Wort liegt also, wie im Gesetz vorgeschrieben, nach wie vor beim Bund. Zur Situation im Kanton Freiburg liegt aktuell noch keine Stellungnahme vor – der Jagdverwalter sei diese Woche abwesend.
In einem Monat beim Ende der Vernehmlassung wird sich zeigen, ob nebst dem Bundesrat auch die Kantone der Ansicht sind, dass der Wolf bereits ab 10 Rissen eine Gefahr darstellt. Wenn das Tempo mit dem Aufgleisen dieser Verordnung anhält, dürften die Massnahmen bereits in diesem Sommer greifen.