Mehr Flexibilität bei Impfterminen in Bern
In Bern sind die Impftermine gegen Covid-19 frei wählbar, in Freiburg jedoch nicht.

Im Kanton Bern läuft das Impfen gegen das Coronavirus etwas anders als im Kanton Freiburg. Vor allem bei den Einschreibungen gibt es Unterschiede. In Freiburg erhält man einen Termin zugeteilt. Im Kanton Bern sei man flexibler, sagt Gundekar Gibel von der Gesundheitsdirektion: "Wenn die richtige Gruppe freigeschaltet ist, kann man sich einloggen und es wird eine Auswahl an Terminen und Impforten angeboten."
In Freiburg ist das System strikter. Wer den Termin nicht wahrnimmt, kommt zurück auf die Warteliste. "Nur beim zweiten Impftermin ist der Kanton Freiburg im Notfall etwas flexibel", sagt Claudia Lauper von der Gesundheitsdirektion Freiburg und fügt hinzu: "Das erste Rendezvous kann man momentan nicht verschieben." Es werde schwierig, wenn jede und jeder einen Impftermin aussuchen könne. Der Grund, weshalb das in Bern möglich ist, liegt bei der Software. Freiburg verwendet wie 20 andere Kantone eine Software vom Bund, Bern hingegen hat eine eigene entwickelt.
Eine Warteliste wird in Bern nicht geführt. Dort wird die Anzahl Termine nach Anzahl Impfdosen aufgeschaltet. Dort gilt dann: "First come, first serve". Die Auswahl ist dennoch beschränkt, erklärt Gibel. "Angebot und Nachfrage sind überhaupt nicht im Gleichgewicht, deswegen gehen die freien Termine schnell weg."
Arbeitgeber sollen kulant sein
Immer mehr Personen, die im arbeitsfähigen Alter sind, können sich nun impfen lassen. Häufig fallen die Impftermine auf die Arbeitszeit. Der Arbeitgeberverband steht trotzdem hinter der Aktion, sagt Reto Julmy vom Arbeitgeberverband: "Wenn wir rasch aus dieser aktuellen Situation herauswollen, dann müssen wir die Impfkampagne unterstützen. Letztlich profitiert die Wirtschaft auch." Trotzdem würde man sich vom Arbeitgeberverband mehr Flexibilität wünschen. "Wir würden begrüssen, dass die impfwillige Person auf den Termin Einfluss nehmen kann", erklärt Julmy.
Meistens wird ein Impftermin gleich behandelt wie ein Arzttermin. "Juristisch gesehen ist das aber nicht eindeutig, weil das Imfpen freiwillig ist. Zudem ist der Arbeitnehmende ja nicht krank", sagt Julmy. Deswegen wäre der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Impftermin als Arbeitszeit zu betrachten. Beim Arbeitgeberverband hofft man aber darauf, dass die Kulanz und Flexibilität seitens Arbeitgeber da ist.




