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Mehr Prävention gegen Sexting

Immer mehr Jugendliche tauschen im Internet intime Bilder aus. Eine nationale Kampagne möchte ihnen die Risiken aufzeigen.

Marco hat seinen Freunden ein Nacktfoto von Jessica ohne deren Einwilligung geschickt. Seither ist die Jugendliche an der Schule und im Internet Opfer von Mobbing. So sieht der neue Videoclip der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) aus, den die Freiburger Kantonspolizei weiterverbreitet hat. Der Clip soll Jugendliche für die Risiken des Sextings sensibilisieren. Damit ist der Versand von sogenannten "nudes" gemeint, ein Anglizismus für Bilder oder Videos mit sexuellem Inhalt.

Sexting verbreitet sich immer stärker, vor allem auf Whatsapp, Snapchat oder Tiktok. Eine Studie der Zürcher Hochschule hat gezeigt, dass im letzten Jahr 11 Prozent der 12 bis 19-Jährigen bereits einmal ein Foto oder ein Video mit sexuellem Inhalt verschickt haben. Noch vor acht Jahren waren es erst sechs Prozent. Fast 40 Prozent der Jugendlichen haben zudem angegeben, bereits solche Bilder oder Videos erhalten zu haben.

Was sagt das Gesetz?

In der Schweiz stellt der Austausch von solchen Inhalten kein Delikt dar, sofern die Beteiligten älter als 16 Jahre sind. Laut dem Artikel 197 des Strafgesetzbuchs ist es jedoch verboten, Personen unter 16 Jahren pornografische Inhalte zugänglich zu machen sowie pornografische Inhalte herzustellen oder in Umlauf zu bringen, in denen Minderjährige vorkommen.

"Normalerweise wird das Vergehen als ein Fall von Pornographie gewertet", erklärt Nicolas Boschung, Chef der Jugendbrigade der Kantonspolizei Freiburg. Nur in schlimmen Fällen oder bei Wiederholungstätern komme es zu Gefängnisstrafen. Im Kanton Freiburg nehme das Phänomen der "nudes" seit zwei Jahren zu. Boschung geht davon aus, dass sich das Phänomen mit der Technologie weiterentwickelt und verändert.

Statistiken zum Sexting gibt es keine. "Die Erfassung dieser sehr speziellen Fälle muss geklärt werden, um die Prävention zu verbessern", sagt Boschung. 2019 hat das Jugendstrafgericht 26 Vergehen im Kanton erfasst, die mit Pornographie zu tun hatten – mehr, als in den vergangenen Jahren.

Schwerwiegende Konsequenzen

Wenn Bilder mit sexuellem Inhalt mit weiteren Personen geteilt werden, kann das verheerende Konsequenzen für die Opfer haben. Häufig werden sie gemobbt und machen sich selber Vorwürfe. Die Ungewissheit, ob die Bilder im Internet jemals gelöscht werden, stellt eine weitere Belastung dar.

Personen, welche die Bilder zuerst verbreitet haben, müssten auf Anweisung der Polizei ihre Kontakte dazu auffordern, das Bild zu löschen und sie informieren, dass sie sonst strafrechtlich verfolgt werden können, erklärt Boschung das Vorgehen der Jugendbrigade. Viele bekämen es jeweils mit der Angst zu tun und befolgen die Anweisungen. Die Bilder könnten aber jederzeit wieder auftauchen.

Besonders der Prävention in den Schulen kommt daher eine wichtige Rolle zu. Im Kanton Freiburg sensibilisieren drei Personen die Kinder und Jugendlichen – einmal im Alter von 10 bis 11 Jahren und einmal im Alter von 12 bis 13 Jahren. Die wichtigsten drei Ratschläge: Nie Nacktbilder einer anderen Person teilen, intime Bilder von anderen löschen, um die Verbreitungskette zu unterbrechen und nicht zögern, mit einer erwachsenen Vertrauensperson über Fälle von Mobbing, Gewalt oder Beleidigungen zu sprechen.

Frapp - Alexia Nichele / pef
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