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«Was Tinguely kann, können wir auch» (Kripo-Fall 4/4)

Im Rahmen vom 100-Jahre-Jubiläum der Kriminalpolizei Freiburg wurden brisante Fälle ausgewählt und wir stellen sie nun ins Rampenlicht.

Prozess in Freiburg am 18. Januar 1995 © KEYSTONE/Fabrice Coffrini

Was bisher geschah:

Gefälschte Tinguely-Bilder? (Kripo-Fall 1/4): Nachdem Corpataux einem Bilderrahmer 200‘000 Franken für elf Tinguely-Bilder bezahlt und diese in Basel weiterverkauft hat, kam der Verdacht auf, dass die Bilder gefälscht seien. 

Corpataux – oder der Bilderrahmer? (Kripo-Fall 2/4): Verdächtig waren Maler Boucher Corpataux sowie ein Freiburger Bilderrahmer – diese leugneten jedoch alles. Die Kripo Freiburg musste also beweisen, dass die Bilder gefälscht sind.

Was verraten Unterschrift und Material? (Kripo-Fall 3/4): Die Kripo war unter Druck. Mithilfe eines Graphologen konnte die Fälschung der Unterschrift bewiesen und die verwendeten Migros-Farben ausfindig gemacht werden. Ein Freiburger Bilderrahmer und ein Maler aus Solothurn waren geständig.

Fortsetzung (zum Nachhören am Ende dieses Beitrags):

Auf der Anklagebank sassen ein Freiburger Bilderrahmer und ein Maler aus Solothurn. Es gab eine Hausdurchsuchung und schon bald hatte die Kripo Freiburg genug Beweise gesammelt, um ihre Schuld zu beweisen. Daraufhin haben die beiden Beschuldigten alles gestanden und wurden im Oktober 1991 verhaftet.

Vor Gericht wurden sie gefragt, warum sie die Bilder fälschten. An die Antwort kann sich Pierre Nidegger, der damalige Kripochef gut erinnern: «Sie wollten einen Gag machen à la „was Tinguely kann, können wir auch“». Der Bilderrahmer habe erzählt, dass er immer wieder echte Tinguely-Bilder einrahmen musste. Das war gute Arbeit für ihn. Dann habe er seinen Kollegen aus dem Solothurnischen gefragt, ob man solche Bilder nicht auch selber machen könne. Einen Tinguely zu kopieren sah einfach aus: hier ein Kreis, da etwas Gelb, noch eine Feder drauf und fast wie echt.

Vor Gericht nahm man den beiden das Motiv ab. Dazu muss man auch sagen, dass der Bilderrahmer seinen Gewinn der Fälschungen – immerhin waren es 200‘000 Franken – wieder zurückgab. Dadurch fielen die Strafen relativ milde aus: Der Bilderrahmer wurde zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten wegen Betrug und Urkundenfälschung verurteilt. Der Maler aus Solothurn bekam 12 Monate bedingt, wegen Urkundenfälschung.

Doch die Geschichte ist noch nicht fertig: nun tauchten auch in einer Galerie in Bern zwei gefälschte Tinguely-Bilder auf! Doch diese Bilder gingen nicht zu Lasten des Freiburgers und Solothurners. Pierre Nidegger erzählt, dass man um die zehn Personen befragte; Käufer, Verkäufer und Zeugen. Eine Person aus dem Umfeld der Galerie hat sich während der neuen Ermittlungen umgebracht. Doch ob diese Person effektiv mit den aufgetauchten Fälschungen zu tun hatte, bleibt bis heute ein Rätsel...

Hier der Beitrag von RadioFr. zum Nachhören:

Übrigens: Bis zum 31. Januar 2021 zeigt das Gutenberg Museum eine Sonderausstellung zum 100-jährigen Bestehen der Kriminalpolizei Freiburg.

RadioFr. - Corina Zurkinden / nschn
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