Weniger Hürden für Menschen mit Behinderungen
Die Stadt Freiburg muss Gas geben. Weniger als 10 Prozent ihrer Bushaltestellen sind an Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst.

Bis Ende 2023 müssen Personen mit eingeschränkter Mobilität selbständig und spontan den öffentlichen Verkehr benutzen können. So gibt es das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) vor. Auch auf Freiburger Gemeindegebiet müssen die Haltestellen darum rasch angepasst werden. „Ich weiss, dass der Mobilitätsdienst schnell arbeiten und die Frist einhalten kann“, sagt Gemeinderat Pierre-Olivier Nobs, der für den Dienst zuständig ist. Nobs sagt aber auch, man sei von den Prozessen im Rechtsstaat abhängig und hoffe nicht, dass es zu Einsprachen gegen Sanierungsmassnahmen komme, welche die Arbeiten verzögern könnten.
Höhere Haltestellenkanten, bessere Überquerungen
Die Diskussion über die Bushaltestellen läuft schon länger. So wurde durch ein Gerichtsurteil die erforderliche Höhe der Haltestellenkante von 16 auf 22 Zentimeter angehoben. Das habe dazu geführt, dass die Stadt Freiburg in Verzug geraten sei, so Nobs. 40 Prozent der Haltestellen seien bis 2018 bereits auf 16 Zentimeter angepasst gewesen. Wegen den neuen kantonalen Richtlinien musste 2020 aber alles nochmals überprüft werden.
Abgesehen von der Erhöhung der Haltekante müssen noch gewisse Fussgänger-Überquerungen angepasst werden und beispielsweise mit Schutz-Inseln ausgestattet werden.
Fast alle Haltestellen werden saniert
Die Kosten für die Anpassungen belaufen sich auf rund 1,7 Millionen Franken. 121 von 126 Haltestellen sollen saniert werden. Fünf Haltestellen befinden sich an zum Teil geschützten Orten und werden darum nicht saniert. 29 von den zu sanierenden Haltestellen befinden sich im Bereich von Grossprojekten, wie am Bahnhof oder im Burgquartier und werden in die laufende Planung integriert.