Wie lange darf man "As guets Nüüs" wünschen?

Beim Smalltalk in den ersten Wochen des Jahres eine gängige Praxis: Man wünscht sich ein "Frohes neues Jahr". Wie lange ist das okay?

Wann reicht es mit Neujahrswünschen? Am 2. Januar, am Dreikönigstag, zwei Tage nach Silvester oder doch erst zu Ostern? © Unsplash

Das Jahr ist noch ganz frisch und die zahlreichen "A gueta Rutsch"-Wünsche gerade erst verhallt. Nun bringt 2023, wie jedes vergangene Jahr natürlich auch schon, die Frage mit sich, wie lange wir einander eigentlich  "As guets Nüüs" wünschen dürfen. Während es in den ersten Tagen nach Silvester selbstverständlich ist, wirkt es irgendwann komisch. Oftmals wird ein "Darf man noch?" oder ein "Haben wir schon?" vor- oder nachgeschoben, aber das ändert ja wenig an der Sache.

Timing für ein "Frohes neues Jahr"

Dass schriftliche Neujahrsgrüsse möglichst schnell beim Empfänger oder der Empfängerin ankommen sollten, scheint klar. Bei Verwandten und Bekannten, Arbeitskolleginnen und -kollegen, Freunden und Freundinnen, die man erst Ende Januar wieder trifft, geht es um das eigene Ermessen. Dass kein offizielles Zeitlimit existiert, macht das Ganze nicht einfacher.

RadioFr. Moderatorin Anna Binz hat eine Umfrage bei ihren Arbeitsgspändli gemacht:

Die Frage, die es nicht braucht

Im Ranking der doofen Fragen gibt es zum Jahresbeginn ja auch eine Perle: "Büsch guet grütscht?".  Ist schon jemand je gut gerutscht?

Wir fragen euch (nicht, ob ihr gut gerutscht seid, sondern wie ihr es handhabt mit den Neujahrswünschen):

Frapp - Nadina Schneuwly
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