Vorlage für Freihandelsabkommen mit Indien
Das Parlament kann über das Freihandelsabkommen der Efta-Staaten mit Indien entscheiden. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu verabschiedet.
Das Abkommen soll Schweizer Exporte im weltweit bevölkerungsreichsten Land wettbewerbsfähiger machen. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sprach in einer Mitteilung vom Donnerstag von einem Meilenstein. 16 Jahre lang war verhandelt worden. Am Abkommen beteiligt sind neben der Schweiz die weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta): Island, Liechtenstein und Norwegen.
Indien - bevölkerungsreichstes Land und mit Wachstumspotenzial dank einer wachsenden Mittelschicht - erhebe heute auf die meisten Waren sehr hohe Importzölle, schrieb der Bundesrat. Das Abkommen bringe für 94,7 Prozent der heutigen Schweizer Exporte in das Land Indien Zollerleichterungen, teilweise mit Übergangsfristen.
Im Abkommen enthalten sind Kapitel über Investitionsförderung und Zusammenarbeit. Die Efta-Staaten verpflichten sich - laut Bundesrat eine Premiere - zu Promotionsaktivitäten. Deren Ziel ist es, Investitionen in Indien zu erhöhen und so Stellen zu schaffen. Indien seinerseits wolle ein günstiges Klima schaffen für Investitionen.
Die Efta und Indien haben zudem umfassende und rechtsverbindliche Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung ausgehandelt. Das Kapitel im Abkommen dazu sieht vor, nicht von geltenden Umwelt- und Arbeitsnormen abzuweichen. Und für Handel und nachhaltige Entwicklung wird ein eigener Unterausschuss geschaffen.
Die vier Efta-Länder sind die ersten europäischen Staaten, die ein Freihandelsabkommen mit Indien aushandeln konnten. Unterzeichnet hatten es am vergangenen 10. März in Delhi Wirtschaftsminister Guy Parmelin, seine Amtskollegen aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Indiens Handelsminister Piyush Goyal.