Ab 2022 Personenfreizügigkeit für Kroatien

Kroatische Bürgerinnen und Bürger sollen ab dem 1. Januar 2022 voll von der Personenfreizügigkeit in der Schweiz profitieren. Das teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Freitag mit.

Für Kroatinnen und Kroaten gilt ab dem 1. Januar 2022 die volle Freizügigkeit. © KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Da kein nennenswertes Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt bestehe, habe der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2021 beschlossen, die uneingeschränkte Freizügigkeit für Kroatien ab dem 1. Januar 2022 einzuführen, schreibt das SEM in einer Mitteilung.

Die Schweizer Delegation habe die EU anlässlich einer Video-Konferenz des gemischten Ausschusses offiziell über diese Entscheidung informiert. Damit werden kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den anderen EU/EFTA-Staatsangehörigen gleichgestellt.

SDA
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