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Alt-Staatsrat zu Geldstrafe und Busse verurteilt

Georges Godel habe in seinem Buch mehrfach das Amtsgeheimnis verletzt. Godel akzeptiert den Strafbefehl.

Der ehemalige Finanzdirektor des Kantons Freiburg, Georges Godel © Keystone

Der frühere Freiburger Staatsrat Georges Godel hat sich strafbar gemacht. Godel habe laut der Staatsanwaltschaft in seinem Buch "Secrets et confidences d'un président" mehrfach das Amtsgeheimnis verletzt. Er habe dem Buchautoren in insgesamt 44 Gesprächen nicht öffentlich bekannte Tatsachen verraten, von denen er aufgrund seiner Funktion als Staatsrat Kenntnis erlangt hatte. Er habe ihm auch vertrauliche Dokumente gezeigt. Die Staatsanwaltschaft betont die Strafbarkeit des Verhaltens von Godel, obwohl er die Taten begangen hatte, um der Öffentlichkeit die Politik näher zu bringen. Er habe sich jedoch nicht darüber erkundigt, wo die Grenzen des Tolerierbaren liegen.

Auch der Buchautor, der Journalist Jean-Marc Angéloz, wurde verurteilt. Er habe Godel dazu angestiftet, das Amtsgeheimnis zu verletzen. Er habe das Buchprojekt vorgeschlagen. Er habe Godel umschmeichelt, um zu vertraulichen Informationen zu gelangen, ohne sich dabei um die Verletzung des Amtsgeheminisses zu kümmern.

Godel wurde zu einer Strafe von 27'000 Franken auf Bewährung und einer Busse von 2'500 Franken verurteilt. Der Autor zu einer Geldstrafe von 5'000 Franken auf Bewährung und einer Busse von 1'500 Franken.

Godel akzeptiert den Strafbefehl

Beide Verurteilten können die Strafbefehle innert zehn Tagen anfechten. Godel hat unterdessen in einer Medienmitteilung bekräftigt, dass er keine Beschwerde einlegen werde. Er wolle die justizlichen Prozesse nicht verlängern und sich um seine anderen Funktionen kümmern, zum Beispiel als Verwaltungsratspräsident des Milchverarbeiters Cremo.

C’était une erreur.

Das Ziel des Buches sei gewesen, einen Blick hinter die Kulissen der Politik zu gewähren. Er habe das im besten Glauben getan und nie an eine Verletzung des Amtsgeheimnisses gedacht. Und um den Wahrheitsgehalt und die Spontaneität des Buches zu gewährleisten, sei er einverstanden gewesen, das Werk vor seiner Publikation nicht zu lesen. 

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