Seelsorge für muslimische Patienten im Kanton Freiburg?

Im Kanton Freiburg sind bisher nur katholische und protestantische Seelsorger im Einsatz. Das könnte sich bald ändern.

Aktuell sind drei Religionsgemeinschaften im Kanton Freiburg anerkannt. © KEYSTONE

In den nächsten Wochen wird eine Reform des Gesetzes über die Beziehung zwischen Kirchen und Staat in die Vernehmlassung geschickt. Der Vorentwurf soll präzisieren, welche Kriterien eine Religionsgemeinschaft erfüllen muss, um vom Kanton anerkannt zu werden oder neue Rechte zu erhalten. Dabei geht es etwa um das Recht, Seelsorger in Krankenhäusern oder Gefängnissen zu haben, Religionsunterricht in der Schule anzubieten oder eine Steuer erheben zu dürfen.

Bereits 2017 listete der Staatsrat in einer Antwort auf eine Frage eines Grossrats einige Ansätze auf: die Religionsgemeinschaft muss die Grundrechte achten, ihre Kulturstätten öffnen und ihre Finanzierung transparent machen. Zudem müssen die Geistlichen Deutsch oder Französisch sprechen können. Der neue Gesetzesentwurf dürfte mehrere dieser Kriterien übernehmen. Der Grosse Rat wird den Gesetzesentwurf voraussichtlich nächstes Jahr behandeln.

Erst drei anerkannte Religionen

Derzeit sind im Kanton Freiburg nur drei Religionsgemeinschaften anerkannt: Katholiken, Reformierte und Juden. Nicht anerkannt sind Muslime, Orthodoxe oder Evangelikale. Bisher hat keine andere Konfession oder Religion einen Antrag auf Anerkennung gestellt. Übrigens: Im Kanton Freiburg sind derzeit 58 Prozent der Bevölkerung katholisch, 12 Prozent reformiert, 4 Prozent muslimisch und 0,1 Prozent jüdisch. 21 Prozent der Bevölkerung bezeichnen sich als konfessionslos. Dieser Teil wächst seit einigen Jahren rasant.

Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (CSIS) wird ab September eine Ausbildung zur muslimischen Seelsorge anbieten - ein völlig neues Angebot in der Westschweiz. Die Vorgespräche dazu fanden in Freiburg statt.

RadioFr. - Maëlle Robert / ar / iwi
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