Biken im Wald soll geregelt werden

Immer mehr Bikerinnen und Biker fahren abseits der markierten Bikerouten. Nun fordert WaldSchweiz eine Entschädigung für die Waldeigentümer.

Mountainbiker suchen sich vermehrt illegale Wege durch den Wald. © Keystone

Biken im Wald erfreut sich an zunehmender Beliebtheit. Doch prallen verschiedene Interessen aufeinander. WaldSchweiz fordert nun, dass die Waldeigentümerinnen und -eigentümer für ihre Leistungen entschädigt werden.

Immer mehr Biker auf illegalen Trails unterwegs

Viele Bikende bewegen sich auf den offiziellen Infrastrukturen, einige suchen aber auch den Weg auf illegalen Trails oder Trampelpfaden im freien Waldgelände. Mit der zunehmenden Zahl von Personen, die in einem Wald Erholung suchen, prallen auch zunehmend verschiedene Interessen aufeinander.

Laut dem Verband der Waldeigentümer WaldSchweiz sollen zusätzliche Lenkungsmassnahmen helfen, diese Konflikte zu entschärfen. Dies beinhaltet die Zurverfügungstellung des Waldbodens für Mountainbike-Infrastrukturen, aber auch die Entschädigung von Mehraufwänden und Mindererträgen bei der Waldbewirtschaftung.

Kaum rechtlicher Rahmen definiert

Auf welcher Art von Wegen im Wald mit dem Mountainbike gefahren werden darf, ist in den Kantonen unterschiedlich und zum Teil wenig klar geregelt. Biken im Wald ist gemäss Waldgesetz nur auf klassierten Strassen und Wegen erlaubt, in der Regel auch auf Wanderwegen. Das Befahren von nicht klassierten, schmalen Trails und Wege quer durch den Wald hingegen ist illegal. 

Für Waldeigentümer hat das illegale Biken im Wald laut WaldSchweiz Mehraufwände und Mindererträge zur Folge. So falle beispielsweise ein erhöhter Planungs- und Sicherheitsaufwand bei forstlichen Arbeiten an. Der Eigentümer bleibt in der Regel auf den Zusatzkosten sitzen.

Zudem sei laut dem Verband auch nicht geregelt, wie die Waldeigentümer entschädigt werden, wenn sie ihren Waldboden für eine Mountainbike-Infrastruktur zur Verfügung stellen. Auch hier muss sich laut WaldSchweiz etwas ändern.

Waldeigentümer sollen Leistungen einfordern

Mit der Errichtung von Mountainbike-Trails duldet der Eigentümer ausdrücklich die Nutzung seines Waldbodens. Die Finanzierung von Bau, Unterhalt und Entschädigung an die Waldeigentümer ist Sache der Trägerschaft der Mountainbike-Infrastruktur. Es gibt aber keine Richtwerte, wie hoch ein Grundbeitrag für die Zurverfügungstellung des Waldbodens ausfallen soll.

Mit einem Merkblatt will der Verband die Waldeigentümer ermutigen, die ihnen zustehenden Leistungen einzufordern. WaldSchweiz erachtet einen jährlichen Betrag zwischen einem und zwei Franken pro Laufmeter als gerechtfertigt. Eine konkrete Lösung, wie diese Leistungen finanziert werden sollen, ist noch nicht in Stein gemeisselt. Als mögliche Finanzierungsmodelle nennt der Verband aber beispielsweise Mitgliederbeiträge oder Spenden, Sponsoring oder Beiträge von Gemeinden und Kantonen.  

Medienmitteilung - Vanja Di Nicola
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