Bund muss Stiftung Schadenersatz zahlen
Der Bund muss einer Stiftung Schadenersatz plus Zinsen bezahlen. Der Bundesrat ist über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai informiert worden. Es geht um rund zehn Millionen Franken.

Das Innendepartement EDI und das für Staatshaftungsfragen zuständige Finanzdepartement EFD beschlossen, das Urteil zu akzeptieren und auf eine Beschwerde zu verzichten, wie die Eidgenössische Stiftungsaufsicht am Freitag mitteilte.
Demnach entschied das Bundesverwaltungsgericht Anfang Mai, dass der Bund wegen einer unrechtmässigen Handlung der Stiftungsaufsicht aus dem Jahr 2001 knapp sechs Millionen Franken Schadenersatz leisten muss. Hinzu kommen Zinsen, sodass rund zehn Millionen Franken überwiesen werden müssen.