"In dubio pro populo"

Die Initiative für kostenlosen ÖV im Kanton ist ungültig. Die Ratslinke versuchte vergeblich, den Grossen Rat vom Gegenteil zu überzeugen.

Vertreterinnen und Vertreter der jungen Grünen und der JUSO machten mit Plakaten auf ihr Anliegen aufmerksam. © RadioFr.

Innert kurzer Zeit gelang es den Initiantinnen und Initianten, mehr als 7'000 Unterschriften für ihre Verfassungsinitiative "für kostenlosen öffentlichen Verkehr" zu sammeln. Nur stolperten die Jungparteien aus dem linken Spektrum dabei über einen Artikel in der Bundesverfassung. Dieser besagt: wer in der Schweiz den ÖV benutzt, muss die anfallenden Kosten zu einem entsprechenden Teil mittragen. Der Kanton könne sich darum nicht über die Bundesverfassung hinwegsetzen, fanden 59 Grossrätinnen und Grossräte in der Schlussabstimmung und erklärten die Initiative für ungültig.

"In dubio pro populo"

Mit dieser Ansicht wollten sich die Grünen und die SP nicht zufriedengeben. Rechtsanwalt und SP Grossrat Elias Moussa berief sich auf den Grundsatz "in dubio pro populo". Das heisse, dass das Stimmvolk beim geringsten Zweifel über die Gültigkeit einer Initiative darüber abstimmen können müsse, so Moussa. Zweifel über die Ungültigkeit der Initiative gab es beim Staatsrat hingegen nicht. Regierungsvertreter Jean-François Steiert berief sich dabei auf zwei Gutachten, eines vom Kanton und eines vom Bund in Auftrag gegeben, die die Ungültigkeit bestätigten. Ein Gutachten, das die Gültigkeit bestätigte, liess jedoch auch die Gegenseite in Auftrag geben.

Nach rund zwei Stunden Debatte folgte die Mehrheit des Grossen Rates dem Staatsrat. Der Kanton Freiburg stimmt darum nicht über kostenlosen ÖV ab. Den Initiantinnen und Initianen bleibt nun noch der Gang vors Bundesgericht, falls sie den Entscheid des Kantonsparlamentes anfechten wollen.

RadioFr. - Ivan Zgraggen / faeb
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