Der Staatsrat zur Covid-Verordnung

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sollen nur in Ausnahmefällen ein Covid-Zertifikat erhalten.

Der Kanton möchte verhindern, dass der Zugang zum Covid-Zertifikat keine Missbräuche zulässt. © Keystone

Das schreibt die Freiburger Regierung in der Vernehmlassung des Bundes zur Anpassung der Covid-19-Verordnung. "Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sollen das Covid-Zertifikat grundsätzlich erhalten", sagt Staatsratspräsident Jean-François Steiert (SP) gegenüber RadioFr. Allerdings müssten sie einen klaren Nachweis erbringen, dass sie keinen der zugelassenen Impfstoffe vertragen. Eine allgemeine Nachricht eines Hausarztes oder einer Hausärztin sind für die Kantonsregierung ungenügend. Sie befürchtet sonst Missbräuche.

Weiter befürwortet Freiburg, dass Personen mit einem positiven Antikörpertest ein Covid-Zertifikat erhalten. Zudem soll das Zertifikat für Genesene ein ganzes statt wie bisher ein halbes Jahr gültig sein - auch wenn laut Steiert das Risiko besteht, dass diese Verlängerung im Ausland nicht anerkannt wird

RadioFr. - Martin Zbinden / pef
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