Ein Jahr Gefängnis für Lastwagenfahrer

Die Justiz verurteilt den LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung. Er hatte wenige Sekunden vor dem Aufprall sein Handy benutzt.

Der Fahrer muss auch mehrere tausend Franken Entschädigung zahlen. © KEYSTONE

Im Jahr 2021 war ein Lastwagenfahrer in einem Tunnel in der Nähe von Estavayer-le-Lac auf der Autobahn A1 frontal auf ein stehendes Auto aufgefahren. Der Unfall hatte drei Todesopfer und einen Schwerverletzten gefordert. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann kurz vor dem Aufprall sein Handy benutzt hatte.

Der zum Zeitpunkt des Vorfalls 31-jährige Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagt. 

Während des Prozesses wandte sich die Vorsitzende Richterin direkt an den Angeklagten und verurteilte die Benutzung des Handys in einer solchen Situation. Die Erklärungsversuche des Fahrers vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. Sie wies auch auf die fehlende Einsicht des Fahrers hin und erinnerte an seine früheren Verurteilungen nach dem Strassenverkehrsgesetz.
Der Fahrer wurde zu einem Jahr Gefängis und Entschädigungszahlungen verurteilt.

RadioFr. - Vincent Dousse
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