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Ex-Taverna-Geschäftsführer erneut verurteilt

Das Bezirksgericht hat nun auch die Forderungsklage der Hotel Taverna AG in Tafers ausgesprochen.

Hotel Taverna im Bezirkshauptort Tafers © Fribourg Région

Rund 20'000 Franken muss der ehemalige Geschäftsführer des Hotels Taverna in Tafers an die Hotel Taverna AG bezahlen. Dieser Betrag umfasst 17'217.35 Franken zuzüglich fünf Prozent Zins als Forderungsklage für den veruntreuten Betrag und 2'828 Franken als Parteientschädigung. Der österreichische Staatsangehörige hatte während seiner Anstellungszeit von wenigen Monaten im Jahr 2020 rund 17'000 Franken in die eigene Tasche abgezweigt, indem er die Buchhaltung manipuliert hat. 

Der Verurteilte kann den Entscheid des Bezirkgerichts Sense anfechten. Sein Aufenthaltsort ist hingegen nicht bekannt.

Auch 2022 wurde er verurteilt

Schon im August letzten Jahres wurde der österreichische Staatsangehörige gebüsst. Damals von der Staatsanwaltschaft zu einem Betrag in der Höhe von insgesamt gut 18'000 Franken wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung. 

Dazu wendete er ein hohes Mass an krimineller Energie auf: Er manipulierte das elektronische Kassabuch der Taverna, indem er der Excel-Tabelle eine zusätzliche Kolonne hinzufügte und Berechnungsformeln abänderte.

Zunächst Passwort gehackt

Er hat das Kassabuch dahingehend abgeändert, dass nur 90 Prozent der Einnahmen verrechnet wurden. Auf der Ausgabenseite hat er in weisser Schrift Ausgänge erfasst, die wegen ihrer Farbe weder auf dem Bildschirm noch auf den Ausdrucken sichtbar waren. Auf diese Weise hat er fiktive Ausgaben erfasst. Aufgedeckt wurde der Schwindel vom Treuhandbüro der Hotel Taverna AG.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat ihn deshalb wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung zu einer Busse von 2'200 Franken und Gebühren in der Höhe von rund 500 Franken verurteilt. Ausserdem muss er der Hotel Taverna AG 4'810 Franken als Entschädigung für ihren Aufwand im Zusammenhang mit dem Verfahren bezahlen. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 10'800 Franken. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Das "Bijou" wurde betrogen

Die veruntreute Summe von rund 18'000 Franken hat die Hotel Taverna AG nun auf dem Zivilweg eingefordert. 

Der Verurteilte ist 2020 auf die jungen Managerinnen Jacqueline Fasel und Christine Bächler gefolgt. Ihr Nachfolger hatte die Taverna damals in den Freiburger Nachrichten als «Bijou» gelobt: «Wir haben uns gleich verliebt», sagte er den FN. 

Das Bijou wurde hintergangen und der Verurteilte ist untergetaucht.

RadioFr. - Mario Corpataux
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