In aller Ruhe fischen
Der Kanton Freiburg verpachtet schon seit über 200 Jahren Abschnitte von Bächen. Nur die Pächterinnen und Pächter dürfen dort fischen.

"Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten, verpachtet." So klang es letzten Freitag in Wünnewil rund 20 Mal. Versteigert wurden Abschnitte verschiedener Bäche im Sense- und Seebezirk. Wer sich einen Abschnitt sichern konnte, hat das ausschliessliche Recht, in den nächsten sechs Jahren dort zu fischen. "Der Fluss gehört den Personen aber nicht", sagt Manuel Pompini, vom Amt für Wald und Natur des Kantons Freiburg. Im Flussbett Bäume zu schneiden oder den Abschnitt unterzuverpachten und damit Geld zu verdienen, sei verboten.
Der Kanton gewinnt durch die Verpachtung wichtiges Wissen. "Die Fischer kennen den Fluss und sehen, welche Probleme es gibt", sagt Pompini. Nur um Wissen geht es aber nicht. Rund 900 Franken pro Jahr bezahlt Elmar Mooser für seinen Flussabschnitt an der Bibera. "Jedes Hobby kostet Geld." Schon seit 18 Jahren pachtet er seinen Flussabschnitt. Im Vordergrund steht der Spass. Denn mit dem abnehmenden Fischbestand sei es billiger, den Fisch in der Migros oder der Coop zu kaufen, so Mooser.
Wenig und kleine Verstösse
Bachabschnitte zu verpachten, hat im Kanton Freiburg Tradition. "In Freiburg wurde die Fischerei um 1800 langsam reguliert", sagt Manuel Pompini. Seit 1808 verpachtet der Kanton alle sechs Jahre Teile seiner Gewässer.
Elmar Bürgy ist Wildhüter und Fischereiaufseher. Er kontrolliert, dass dabei alles mit rechten Dingen zu und hergeht. "Auf ungefähr zehn Kontrollen gibt es ungefähr einen bis zwei Verstösse." Bei den meisten handelt es sich um kleinere Vergehen, die zu einer Ordnungsbusse führen, so Bürgy.
Am häufigsten kommt es vor, dass Fischerinnen und Fischer Widerhaken in fliessenden Gewässern verwenden - eine Praxis, die noch nicht seit allzu langem verboten ist. Unwissen oder Fahrlässigkeit schützen aber nicht vor einer Busse. Die Reaktionen fallen entsprechend emotional aus, sagt Bürgy. Anzeigen seien dafür die Ausnahme.