Funpark in Bösingen darf Innenbereich öffnen
Nach mehreren Absagen darf der Beo-Funpark in Bösingen seinen Innenbereich unter Auflagen ab Mittwoch wiedereröffnen.

Seit Dezember war im Beo-Funpark kein Spass mehr möglich, zumindest nicht im Innenbereich. Ähnliche Spielparks in anderen Kantonen haben hingegen schon länger offen.
Der Inhaber vom Funpark in Bösingen, Robert Gasser, stand bereits seit Längerem in Kontakt mit den Behörden. Dabei ging es um die Erlaubnis, den Innenbereich wiedereröffnen zu dürfen. Nach vielen Absagen erhielt er ein Schreiben des Kantons. Darin steht, der Funpark dürfe seine Türen – unter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen – auch im Innenbereich öffnen. Zunächst war dies für Gasser eine gute Nachricht.
Schnell aber bemerkte der Betriebsführer, dass ein Innenbetrieb unter solchen Umständen unmöglich ist: “Wir dürfen den Leuten keine Sitzgelegenheit bieten und auch nichts verkaufen. Den Kunden ist es zudem nicht erlaubt, etwas zu konsumieren, auch wenn sie das Essen und Trinken selber mitbringen. Mit solchen Auflagen haben wir keine Chance.“ Dazu dürfen erwachsene Personen die Spielfläche nicht betreten, moniert Gasser.
Das Problem dabei ist: Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich. Es sei keine Option, ein Kind in den Funpark zu bringen, um es zwei Stunden später wieder abzuholen: “Wir können nicht von unserem Betrieb aus Leute anstellen, die dann auf die Kinder aufpassen. Von den Eltern kann ich zudem nicht verlangen, dass sie im Funpark zwei bis drei Stunden herumstehen und ihnen das Trinken verwehrt bleibt“, unterstreicht Gasser. Gasser möchte keinesfalls, dass ein Kind an solchen Folgen kollabiert. Mit diesen Auflagen bleibe dem Geschäftsinhaber nichts anderes übrig, als den Funpark vorerst nicht zu öffnen.
Good News
Am Montagabend unterhielt sich Gasser mit Volkswirtschaftsdirektor und Staatsrat Olivier Curty. Laut Gasser, hat Curty ihm versprochen, die Sache nochmals genauer anzugehen.
Am Dienstagmittag fiel der neue Entscheid: Ab Mittwoch wird der Funpark seinen Innenbereich wiedereröffnen. Eltern dürfen zwar nur im Aussenareal etwas essen und trinken, Kinder aber zu jeder Zeit ihren Durst löschen.