Gegen die Schulpflicht verstossen

Das Sensler Ehepaar, das sein Kind aus Angst vor Corona während Wochen nicht in die Schule geschickt hat, wird vom Bezirksgericht gebüsst.

Ein Ehepaar liess seine Tochter aus Angst vor Corona nicht mehr zur Schule gehen. (Symbolbild) © Keystone

Ein Sensler Ehepaar wird gebüsst, weil es seine Tochter während Wochen nicht in die Schule geschickt hatte. Das hat die Polizeirichterin des Sensebezirks Pascale Vaucher Mauron entschieden. In der Urteilsbegründung schreibt sie, dass das Paar gegen das Schulgesetz verstossen hatte.

Die Eltern hatten ihr 9-jähriges Mädchen seit Beginn der Corona-Pandemie wiederholt während Wochen zu Hause gelassen. Als Grund gaben sie die Angst vor einer Ansteckung an - insbesondere, weil die Mutter zur fraglichen Zeit schwanger war.

Kein entschuldbarer Notstand

Zwar sei diese Furcht nachvollziehbar, so die Richterin. Ein entschuldbarer Notstand sei dies aber nicht. Vor allem hätten die Eltern andere Schutzmassnahmen ins Auge fassen können, z.B. eine Isolation der Mutter. Und dass das Kind trotz Fernbleiben gute Zeugnisnoten vorweisen konnte, sei auch eher dem zusätzlichen Aufwand seitens der Schule zu verdanken.

Dennoch setzte die Richterin die vom Oberamt erteilte Busse von 2700 auf 2000 Franken herunter. Unter dem Strich muss das Ehepaar dennoch tiefer in die Tasche greifen. Es erhielt nämlich auch die Gerichtskosten von über 1000 Franken aufgebrummt.

Ob das Paar das Urteil akzeptiert oder Rekurs einlegen will, ist noch unklar.

RadioFr. - Patrick Hirschi / rb
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