Mit einem Plüschmonster gegen Gewalt in der Erziehung

Jedes zwanzigste Kind in der Schweiz wird körperlich bestraft. Ein Plüschtier und ein Gesetz sollen das ändern.

Häufig wollen Eltern ihre Kinder gar nicht körperlich bestrafen, verlieren aber in gewissen Situationen die Kontrolle (Symbolbild). © Keystone

Neben der physischen Gewalt ist auch die psychische noch weit verbreitet. Jedes vierte Kind in der Schweiz ist davon betroffen, wie eine Studie der Universität Freiburg zeigt. Insgesamt hat die Gewalt in den letzten Jahren abgenommen. "Nach wie vor erleben aber viele Kinder regelmässig Gewalt", sagt Dominik Schöbi, Professor für Familienpsychologie und Direktor des Instituts für Familienforschung und Beratung an der Universität Freiburg.

Immerhin: Die Zahl der Eltern, die eine Ohrfeige oder eine Tracht Prügel als förderlich für die Erziehung ihrer Kinder betrachten, werde immer kleiner, so Schöbi. Körperliche und psychische Bestrafungen seien viel häufiger die Folge von Entgleisungen in Stresssituationen.

Ein Plüschmonster als Frühwarnsystem

Was tun, wenn Eltern ihre Kinder schlagen, ohne das zu wollen? Regula Bernhard Hug, Präsidentin von Kinderschutz Schweiz, erklärt: "Oft können Kinder in emotionalen Situationen ihre Gefühle gar nicht in Worte fassen und werden still oder beginnen zu weinen." Weil sie nicht mehr auf die Eltern reagieren, werden diese wütender und wütender. Besonders in Familien, in denen Eltern von wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Sorgen geplagt sind, komme es häufiger zu solchen Situationen.

Die Stiftung Kinderschutz Schweiz hat deshalb ein Plüschmonster namens Emmo lanciert, das den Kindern ermöglicht, ihre Gefühle ohne Worte auszudrücken. "Das Kind kann mit dem Plüschtier einen lachenden oder einen weinenden Mund darstellen." Dieses Warnsystem soll Eltern helfen, innezuhalten und sich wieder zu beruhigen. Kinderschutz Schweiz bietet betroffenen Familien zudem Workshops an, um die gewaltlose Erziehung zu fördern.

Ein Gesetz mit Signalwirkung

Damit aber nicht genug: Kinderschutz Schweiz fordert, dass die gewaltlose Erziehung in das Zivilgesetzbuch kommt. Mehrere entsprechende Vorstösse im Parlament sind bisher jedoch gescheitert. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Kinder durch das Strafgesetz genug gut vor Gewalt geschützt sind.

Letztes Jahr hat der Nationalrat aber eine Motion der Freiburger Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach angenommen. Sie argumentiert: "Ein Kind muss extreme Gewalt erfahren, damit man jemanden mit dem Strafgesetz belangen kann." Zudem hätten Erfahrungen im Ausland gezeigt, dass ein entsprechendes Gesetz Signalwirkung habe und die Gewalt in der Erziehung abnehme. Statt Strafen brauche es nämlich auch Beratung und Aufklärung für betroffene Familien, so Bulliard-Marbach.

RadioFr. - Fabio Peter / rb
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