Härtere Massnahmen gegen Schwarzarbeit

Der Kanton Freiburg geht härter gegen die Schwarzarbeit vor. Seit 2022 wurden 35 Unternehmen wegen Schwarzarbeit sanktioniert.

Vier Restaurants mussten ihren Betrieb einstellen und 31 Unternehmen wurde der Zugang zu ihrem Arbeitsort verboten. (Symbolbild) © Keystone

Die eigene Putzkraft bar auf die Hand bezahlen oder die Saisonarbeitskraft ohne gültige Arbeitsbewilligung auf dem Bau arbeiten lassen: Schwarzarbeit gibt es vielen Bereichen und nimmt konstant zu. Der Kanton Freiburg hat deshalb in den letzten Jahren die Massnahmen gegen die Schwarzarbeit verstärkt und schaut genauer hin. 

Härtere Massnahmen gegen Schwarzarbeit

Der Kanton Freiburg geht härter gegen die Schwarzarbeit vor. Seit der Gesetzesrevision vor vier Jahren über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt dürfen die Inspektorinnen des Amts für den Arbeitsmarkt im Falle von Schwarzarbeit härtere Sanktionen verhängen. Bei einem Verdacht auf Schwarzarbeit können die Unternehmen sofort geschlossen oder dem gesamten Unternehmen kann der Zugang zum Arbeitsplatz verwehrt werden.

Wird ein Betrieb wegen Schwarzarbeit geschlossen, kann es mehrere Wochen dauern, bis dieser wieder geöffnet wird - so auch bei einer Baustelle. Trotz der härteren Massnahmen ist die Zahl der Schwarzarbeit im Kanton Freiburg aber nicht zurückgegangen, sagt Charles de Reyff, Vorsteher des Amts für den Arbeitsmarkt: Trotz intensiverer Kontrollen bleibt die Quote der Schwarzarbeit auf einem konstanten Niveau von rund zehn Prozent.

Im letzten Jahr aber ist die Anzahl Fälle von Schwarzarbeit im Kanton Freiburg markant angestiegen. Bei rund einem Drittel der kontrollierten Unternehmen und Arbeitnehmenden gab es zumindest einen Verdacht auf Schwarzarbeit.

35 Unternehmen gebüsst

Freiburg ist der einzige Kanton in der Schweiz, in dem die Inspektoren des Amts für den Arbeitsmarkt direkte Zwangsmassnahmen anordnen können. Seit 2022 wurden so insgesamt 35 Unternehmen wegen Schwarzarbeit gebüsst: Vier Restaurants mussten ihren Betrieb einstellen und 31 Unternehmen (vor allem Baufirmen) wurde der Zugang zu ihrem Arbeitsort verboten. Und diese Sanktionen werden erst wieder aufgehoben, wenn die Unternehmen die Vorschriften einhalten. 

Die Zahl der gebüssten Unternehmen nimmt stetig zu. Die definitiven Zahlen der gebüssten Unternehmen von 2023 stehen zwar noch aus. Doch bereits jetzt kann das Amt für den Arbeitsmarkt sagen, dass die Zahlen höher ausfallen werden, als noch 2022. Und für das Jahr 2024 wurden bereits acht Sanktionen wegen Schwarzarbeit erlassen, so der Kanton weiter.

Neue Präventionskampagne

Wird Schwarzarbeit aufgedeckt, so hat das Konsequenzen. In einem ersten Schritt ist das Unternehmen für mehrere Wochen geschlossen, was finanzielle Folgen sowie auch einen Imageverlust nach sich zieht. Im Fall eines Unfalls bleibt ein Unternehmen zudem auf den Kosten für den Ausfall sitzen. Wer anfangs bei den Lohnkosten spart, zahlt am Ende mehr.

Genau auf diese Konsequenzen will die neue Präventionskampagne des Amts für den Arbeitsmarkt aufmerksam machen:

Für Unternehmen, die Personen schwarz beschäftigen, drohen hohe Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Sanktionen. Das gilt auch für Privatpersonen, die in ihrem Zuhause eine Putzkraft beschäftigen, welche nicht gemeldet ist und bar auf die Hand bezahlt wird. 

Aber auch wenn die Schwarzarbeit nicht aufgedeckt wird, hat das Konsequenzen für die Arbeitnehmenden. Ist eine Person weder bei der obligatorischen Sozialversicherung und der Quellensteuer gemeldet, noch hat diese eine gültige Arbeitsbewilligung, so hat diese kein Anrecht auf eine AHV, Krankentaggeld und ist schlussendlich auch nicht unfallversichert.

Darauf und auf weitere Punkte bezüglich der Arbeitnehmenden will die Kampagne hinweisen:

RadioFr. - Vanja Di Nicola
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