Bedingte Haftstrafe für Opferstockdieb
Der 65-jährige Mann wurde unter anderem für bandenmässigen Diebstahl und das Fahren ohne Führerausweis zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.
Zwischen August und November 2021 hatte der Verurteilte mit einem Komplizen im ganzen Sensebezirk und in angrenzenden Pfarreien Geld aus Kondolenzurnen und Opferstöcken gestohlen. Dabei ergaunerten die beiden Männer bei 27 Diebstählen insgesamt rund 5400 Franken. Am 23. November 2021 wurden die beiden in Heitenried in flagranti von der Polizei erwischt, als sie Trauerkarten aus einer Kondolenzurne fischten.
Für dies musste sich der mittlerweile 65-jährige Mann vor der Polizeirichterin des Sensebezirks verantworten. Das Gericht verurteilte den Mann nun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten mit einer Probezeit von 5 Jahren. Zudem muss der Mann eine Busse von 200 Franken und die Verfahrenskosten von 4400 Franken zahlen. Dazu entschied das Gericht, dass der Verurteilte den Erbengemeinschaften Schadenersatz von insgesamt 940 Franken zahlen muss. Diese Forderungen hatte der Mann schon während der Gerichtsverhandlung anerkannt.
Diebstahl, Fahren ohne Ausweis und Urkundenfälschung
Neben dem bandenmässigen Diebstahl wurde dem Mann das Fahren ohne Führerausweis und das Fälschen eines Ausweises zur Last gelegt. Das Gericht begründete im Urteil, dass die Strafe sich erhöht hat, weil der Mann, auch nachdem er in flagranti erwischt wurde, weiter straffällig war. Laut dem Urteil des Gerichtes sei es aber positiv zu werten, dass der Beschuldigte geständig war und sich kooperativ gezeigt hatte. Zudem habe der Verurteilte Reue gezeigt und sich bei den geschädigten Familien entschuldigt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Mann das Urteil innerhalb von zehn Tagen anfechten kann.