Kompromiss bei Politikfinanzierung

Laut Kantonsparlament müssen juristische Personen ihre Parteispenden ab 1000 und Privatpersonen ab 5000 Franken offenlegen. Ein Bericht

Laut Kantonsparlament müssen juristische Personen ihre Parteispenden ab 1000 und Privatpersonen ab 5000 Franken offenlegen © KEYSTONE CHRISTIAN BEUTLER

Die Volksinitiative zur Transparenz bei der Finanzierung von Politik und politischen Gruppierungen wurde im März 2018 mit 70 Prozent angenommen. Das Freiburger Kantonsparlament hat nun über Details entschieden. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Februar 2021 in Kraft und kommt damit erstmals bei den kantonalen Wahlen im kommenden Herbst zum Einsatz.

Einen Kaffee oder etwas «Kleines»

Die SP setzte sich dafür ein, dass alle Spenden deklariert werden müssen. Sie ging in der Kommission aber einen Kompromiss ein. Sozialdemokratin Julia Senti kann mit dem Beschluss leben: «Wir waren bereit, den Betrag bei 1000 Franken zu plafonieren. Das bedeutet, dass ein Unternehmen jemand einmal zu einem Kaffee einladen kann oder etwas «Kleineres» spenden darf, ohne es deklarieren zu müssen.»

Die Schützenhilfe für die Linken kam von ganz Rechts. Ohne die SVP gäbe es nämlich keine Mehrheit. Dazu SVP-Vizepräsident Adrian Brügger: «Wir wollten umgehen, dass ein juristischer Fall entwickelt wird, jemand vor Bundesgericht geht und die Politikfinanzierung aufs Spiel setzt und haben deshalb ja gesagt.»

Ausnahme auf Gemeindeebene

Die FDP stimmte gegen die Vorlage der Komissionsmehrheit. Gemäss Nicolas Bürgisser befürchtete sie, dass «es von links bis rechts immer weniger Leute gibt, die Unterstützungsgelder zahlen. Niemand will namentlich in Verbindung mit einer Partei kommen». Die Partei votierte für eine einheitliche Obergrenze von 5000 Franken für juristische wie natürliche Personen.

Trotzdem verbuchten die Bürgerlichen einen Teilsieg: Sie konnten verhindern, dass das neue Transparenzgesetz auf Gemeindeebene ebenfalls gilt. Bruno Boschung von der CVP: «Wenn eine grosse Gemeinde ein restriktives Transparenzgesetz allenfalls installieren möchten, kann sie dies selbst immer noch entscheiden.» Eine Minderheit, insbesondere die SP, wollte die Pflicht zur Offenlegung auch für grosse Gemeinden mit über 10'000 Einwohnern geltend machen.

Informationen zu den Spendengeldern bleiben bei der Verwaltung ein Jahr gespeichert und werden dann gelöscht. Die Linke hatte in einem Antrag versucht, dass Daten sechs Jahre lang gespeichert bleiben, um zwischen zwei Wahlen vergleichen zu können - auch hier ohne Erfolg.

RadioFr. - Lukas Siegfried / nschn
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