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Lebenslange Haft für Kindstötung in Vuadens

Das Kantonsgericht bestätigt das Urteil der ersten Instanz.

Das Kantonsgericht Freiburg, Ort des Verfahrens. © KEYSTONE

Das Urteil im Fall der Kindstötung in Vuadens wurde gefällt. Die 28-jährige Frau, die beim Freiburger Kantonsgericht Berufung eingelegt hatte, erhält eine lebenslange Haft. Die Richter bestätigen somit das Urteil der ersten Instanz.

Sie wurde für schuldig befunden, die kleine Tochter ihres Partners geschlagen und erstickt zu haben. Sie plädierte auf Freispruch und behauptete, dass sie in der Nacht fest geschlafen habe.

Die Tat ereignete sich im November 2018 in der Wohnung des Vaters des damals zweijährigen Mädchens in Vuadens. Der Vater lebte nach der Trennung von der Kindsmutter mit einer neuen Freundin zusammen. Das Mädchen war für das Wochenende in der Obhut des Vaters. Die Todesursache lautet Ersticken, ausserdem wies das Mädchen mehr als 30 Aufprallstellen auf, darunter 22 Kopfverletzungen. 

Die Angeklagte wurde vom Gericht des Greyerzerbezirks zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter gingen von Mord aus, da sie der Ansicht waren, dass die Angeklagte das Kind als Hindernis für ihre Beziehung mit dem Vater des Opfers betrachtete.

Die junge Frau kann noch beim Bundesgericht Berufung einlegen.

RadioFr. - Karin Baumgartner / Redaktion
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