Mädchen vergewaltigt? 20-Jähriger vor Sensler Gericht

Vor dem Bezirksgericht in Tafers musste sich heute ein 20-Jähriger wegen sexueller Handlungen mit Mädchen und wegen Tierpornografie verantworten.

Der Angeklagte soll mit vier Mädchen unter 16 Jahren sexuellen Kontakt gehabt haben. © RadioFr.

Ein 20-jähriger Mann aus dem Sensebezirk stand heute wegen sexuellen Handlungen mit Kindern vor dem Sensler Bezirksgericht. In der Anklageschrift wird dem Beschuldigten vorgeworfen, zu vier Mädchen zwischen 12 und 14 Jahren sexuellen Kontakt gehabt zu haben. In einem Fall wird dem Mann gar Schändung und Vergewaltigung vorgeworfen. Weiter steht in der Anklage, er habe harte Pornografie konsumiert, die sexuelle Handlungen mit Tieren zeigt.

Was sagt der Angeklagte?

Während der Gerichtsverhandlung hat der Beschuldigte zugegeben, mit allen vier Mädchen sexuellen Kontakt gehabt zu haben. Alle Begegnungen hätten aber in gegenseitigem Einverständnis stattgefunden. Die mutmassliche Vergewaltigung stritt er ab. Das Alter der Mädchen habe er nicht immer genau gekannt. In einigen Fällen habe er es gewusst, sei sich aber den juristischen Konsequenzen für sich selbst nicht bewusst gewesen.

Was forderte die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwältin hat betont, dass es bei Kindern, die noch unter dem Schutzalter von 16 Jahren sind, juristisch gesehen keine Rolle spielt, ob sie den sexuellen Handlungen zugestimmt haben oder nicht. Der Täter mache sich so oder so strafbar. Die Staatsanwaltschaft hat gefordert, dass der Angeklagte in allen Punkten schuldig gesprochen wird. Sie ist der Meinung, dass es sich in einem der vier Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern um eine Vergewaltigung gehandelt hat. Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, davon 6 Monate unbedingt. Ausserdem soll ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen gegen den Beschuldigten ausgesprochen werden.

Was sagt die Verteidigung?

Auch die Verteidigung plädierte in fast allen Anklagepunkten auf schuldig. Einzig im Fall, indem seinem Klienten eine Vergewaltigung vorgeworfen wird, brachte der Verteidiger vor, dass es in der Aussage des Opfers Widersprüche gäbe. Es gäbe nicht ausreichend Anhaltspunkte, weshalb er in diesem Punkt einen Freispruch fordert.

Gericht entscheidet nächste Woche

Noch ist nicht klar, was mit dem Sexualstraftäter aus dem Sensebezirk passieren wird. Das Bezirksgericht wird sein Urteil im Verlauf der nächsten Woche bekannt geben.

RadioFr. - Patrizia Nägelin
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