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Neues Jahr und somit neue Regeln für Hundehalter

Wer sich einen Hund anschaffen möchte, muss einen Theoriekurs besuchen. Der Grosse Rat hat dazu ein Gesetz verabschiedet - es gilt ab 2024.

Auf Hundehalter kommen in Freiburg neue Pflichten zu. © Keystone

Für viele Menschen sind Hunde nicht nur ein Haustier, sondern auch treue Begleiter über viele Jahre. Wer sich aber im Kanton Freiburg in Zukunft einen Hund zulegen möchte, der muss wieder einen theoretischen Kurs besuchen. Der Grosse Rat nahm einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit 95 Ja zu 4 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung an.

Das Reglement wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten

Die Kurspflicht gilt für alle, die sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen oder seit zehn Jahren keinen mehr gehalten haben. Wie der Staatsrat schreibt, orientiert er sich bei den zehn Jahren an der durchschnittlichen Lebensdauer eines Hundes.

Kurs soll Wohlergehen des Tieres zugutekommen

Der neue Kurs umfasst gemäss dem Staatsrat mindestens fünf Stunden Theorie. Der Kurs soll den neuen Halterinnen und Haltern dabei Pflichten im Zusammenhang mit dem Halten eines Hundes vermitteln und sie auch auf ihre Verantwortung bezüglich der öffentlichen und privaten Sicherheit aufmerksam machen.

Anschliessend erhalten die Kursteilnehmenden eine Bestätigung, die den Behörden vorgelegt werden muss. Die Massnahme soll laut dem Staatsrat das Wohlergehen des Hundes gewährleisten.

Zudem müssen die Halter mit ihren Hunden eine Leitfähigkeitsprüfung ablegen. Der Test muss bis maximal 18 Monate nach dem Erhalten des Hundes gemacht sein. Die Kosten dieser Kurse müssen von den Hundehaltern übernommen werden. 

RadioFr. - Ivan Zgraggen / PBü
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