Ombudsstelle kritisiert "Rundschau"-Beiträge

Die Ombudsstelle der SRG hat eine Beschwerde aus Schaffhausen gegen behandelt. Die Ombudsstelle hält die Beiträge für zulässig - trotz teils scharfer Kritik.

Die Berichterstattung der "Rundschau" über den Fall eines Gewaltopfers führte in Schaffhausen Ende Mai zu einer Demonstration von mehreren hundert Personen. Sie kritisierten die Arbeit der Polizei und Strafverfolgungsbehörden. (Archivbild) © KEYSTONE/PHILIPP LENHERR

Die Ombudsstelle der SRG hat eine Beschwerde der Regierung aus Schaffhausen gegen zwei Beiträge der "Rundschau" über die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Kanton behandelt. Der Schaffhauser Regierungsrat beanstandete zahlreiche Punkte in zwei Beiträgen, die die "Rundschau" Ende Mai ausstrahlte. Die Ombudsstelle veröffentlichte zu der Beschwerde einen fast 60-seitigen Schlussbericht.

Im Bericht von vergangener Woche wurden einzelne Passagen der Beiträge deutlich kritisiert, in einem Fall sogar als "journalistisch höchst fragwürdig" eingestuft. Trotzdem kam die Ombudsstelle zum Schluss, dass der programmrechtliche Rahmen eingehalten wurde.

Der Schaffhauser Regierungsrat kann die Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen. In den Beiträgen ging es um den Fall einer 43-jährigen Schaffhauserin, die im Dezember 2021 in einer Wohnung von Männern verprügelt wurde. Daraufhin wurde Kritik an der Polizeiarbeit laut.

SDA
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