Ortsplanung Schmitten: Bundesgericht weist Beschwerden ab

Unzählige Beschwerden gingen gegen eine Überbauung in Schmitten ein. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen.

Das Bundesgericht weist die Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner ab. © Mosaïque Schmitten

Das Bundesgericht folgt in einem entsprechenden Urteil des Freiburger Kantonsgerichts und hat die Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern abgewiesen. Diese bemängelten, dass das Verfahren nicht korrekt durchgeführt wurde. Mit diesem Entscheid erhält die Teilrevision der Ortsplanung von Schmitten ihre Gültigkeit. 

Die Gemeinde muss nun innerhalb 9 Monate die Anpassungen gemäss der Genehmigung der RIMU durchführen.

Die Überbauung Mosaique am Bager

Bei ewigem Hin und Her geht es um die geplante Überbauung Mosaïque mit 90 Eigentumswohnungen auf dem Bauland zwischen Ochsenried-, Bager- und Kreuzmattstrasse. Die Gemeinde Schmitten erhielt vor rund einem Jahr aufgrund von Einsprachen zur neuen Ortsplanung drei Urteile vom Kantonsgericht. In allen drei Urteilen wurden sämtliche Einsprachepunkte abgewiesen. Deshalb der Schritt zum Bundesgericht.

Dieses hat nun entschieden, dass das Bauvorhaben am Bager in Schmitten rechtens ist. Grünes Licht für das geplante Bauprojekt Mosaïque bedeutet das Urteil des Bundesgerichts aber noch nicht. Die definitive Baubewilligung für das Grossprojekt ist noch immer beim zuständigen Oberamt hängig.

RadioFr. - Vanja Di Nicola
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