Raser-Trottinetts beschlagnahmt
Die Kantonspolizei Freiburg zog drei frisierte Elektrotrottinetts aus dem Verkehr, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.

In Bulle kontrollierten sie einen 39-jährigen Lenker, dessen E-Scooter eine Leistung von 11'000 Watt statt der erlaubten 500 aufwies. Das Gefährt war zudem mit einer Vorrichtung ausgestattet, die laut Polizei eine Maximalgeschwindigkeit von 148 km/h ermöglichte.
Zwei weitere Fahrzeuge, die auf Kantonsgebiet beschlagnahmt wurden, waren auf Geschwindigkeiten bis 88 beziehungsweise 50 km/h eingerichtet. Die E-Scooter überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h somit um rund das Zwei- bis Siebenfache. Alle drei Lenker wurden angezeigt, wie die Kantonspolizei am Freitag mitteilte.

Nach ihren Angaben ist der Erwerb von Fahrzeugen mit überhöhter Leistung zwar erlaubt, ebenso der Kauf und die Installation von Geräten zur Geschwindigkeitsänderung. Streng verboten ist jedoch, mit solchen Fahrzeugen im öffentlichen Raum zu fahren.




