Referendum zu Jagdgesetz gescheitert

Von den nötigen 50'000 Unterschriften konnten laut dem Referendumskomitee nur rund zwei Drittel gesammelt werden.

Aus Sicht von Tierschützern ist er durch das Jagdgesetz nicht ausreichend geschützt: Der Wolf. (Symbolbild) © KEYSTONE/DPA-Zentralbild/KLAUS-DIETMAR GABBERT

Das revidierte Jagdgesetz mit den Änderungen vom vergangenen Dezember kann nun umgesetzt werden.

Den Grund für sein Scheitern sieht das Komitee in der fehlenden Unterstützung der grossen Naturschutzorganisationen und der Parteien. Auch in den Medien sei das Referendum kaum aufgenommen worden, heisst es in einer Mitteilung der Gruppe "Wolfs-Hirten". Zuvor hatten die CH-Media-Zeitungen am Dienstag darüber berichtet.

Die Umweltverbände Pro Natura, WWF Schweiz, Birdlife Schweiz und Gruppe Wolf Schweiz hatten auf ein Referendum gegen das revidierte Jagdgesetz verzichtet. Eine Koexistenz von Mensch und Wolf sei auf der Basis des revidierten Gesetzes möglich, so deren Argumentation.

Das Referendumskomitee kritisiert den Bundesrat: Die Schweizer Regierung habe es verpasst, nach dem Nein zum Jagdgesetz im Jahr 2020 "ein neues, modernes und wildtierfreundliches Jagdgesetz auszuarbeiten". Mit der Revision sei ein grosser Rückschritt im Artenschutz gemacht worden, so die Gruppe "Wolfs-Hirten".

Die "Wolfs-Hirten" kritisieren die aus ihrer Sicht vagen Formulierungen im Jagdgesetz, die einen grossen Spielraum für die Bewilligung des Abschusses von Wölfen böten. Kritik üben sie auch an der Möglichkeit präventiver Abschüsse. In der Gruppierung haben sich mehrere kleinere Naturschutzorganisationen zusammengeschlossen.

SDA
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