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Rückerstattungspflicht der Sozialhilfe gilt weiterhin

Der Grosse Rat hat entschieden, dass im Kanton Freiburg bezogene Sozialhilfegelder weiterhin zurückbezahlt werden müssen. Die Grossräte Bernhard Altermatt und Jean Daniel Schumacher nehmen Stellung dazu.

Eine Person bezieht ihr Sozialhilfegeld. (Symbolbild) © Keystone

Mit einer knappen Mehrheit von 53 zu 44 Stimmen hat der Grosse Rat die Motion der Ratslinken abgelehnt. Die Rückerstattungspflicht der Sozialhilfe wird damit nicht abgeschafft. 

RadioFr.: Die Diskussion im Rat hat danach ausgesehen, als ob das Geschäft eine reelle Chance gehabt hätte. War es ein Sujet, das hin und her gerissen hat?

Grossrat Bernhard Altermatt: Es ist ein Thema, das sehr nahe bei den Leuten ist. Sozialhilfe soll die Schwächsten in der Gesellschaft stützen. Man darf sich legitim fragen, warum man etwas zurückzahlen soll oder nicht und wer. Der Kanton arbeitet zurzeit an einer Revision der massgeblichen Regeln.

Sie haben sich als einziger im Rat der Stimme enthalten. Warum?

Die Argumente aus beiden Lagern waren gut. Auf der einen Seite mit dem Blick auf die Menschen, auf der anderen Seite das Argument, dass der Staat allen helfen können muss. In der Mitte ist man bei sozialpolitischen Themen jeweils offen. Allerdings stellt sich die Frage der Selbstverantwortung und der Mittelverteilung. Die grosse Reflexion fängt erst jetzt an, gerade mit Corona – dass man auch denen helfen kann, die durchs Netz gefallen sind.

Schweizweit haben 14 Kantone die Rückerstattungspflicht abgeschafft. In der Westschweiz alle ausser Freiburg. Ist das ein Zeichen?

Wir werden sehen, ob es Freiburg eher auf die Westschweizer Seite schlägt oder eher mit den Kantonen in der Deutschschweiz. Ich kann keine Prognosen geben. Freiburg ist häufig ein Pendel zwischen den beiden Seiten. 

In Zukunft soll es eine Änderung des Sozialhilfegesetzes geben. Hat der Vorstoss deswegen keine Mehrheit erhalten?

Es ist sicher nicht wegen dem Anliegen an sich abgelehnt worden. Es war sehr knapp und es gibt eine grosse Sensibilität. Der Vorstoss war wohl etwas quer hineingebracht worden. Deswegen hat die Mehrheit entschieden, dass man das im Gesamtbündnis regeln soll.

Warum Jean Daniel Schumacher von der FDP dafür gestimmt hat, obwohl seine bürgerlichen Parteikollegen mehrheitlich dagegen waren, hört ihr hier:

Die Gespräche führte Philipp Bürgy.

RadioFr. - Philipp Bürgy / mac / faeb
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