Schmittner Kläger ziehen Urteil weiter ans Bundesgericht
Der revidierte Ortsplan von Schmitten wird ein Fall für das Bundesgericht. Die Kläger wollen die Ortsplanung so nicht akzeptieren.
Die Revision der Ortsplanung in der Gemeinde Schmitten stösst auf Widerstand. Eine Gruppe von Schmittner Bürgerinnen und Bürger wollen diese nicht akzeptieren und ziehen einen Entscheid des Kantonsgerichts weiter.
Vom Kantons- zum Bundesgericht
Die Gemeinde Schmitten erhielt aufgrund von Einsprachen zur neuen Ortsplanung drei Urteile vom Kantonsgericht. In allen drei Urteilen wurden sämtliche Einsprachepunkte abgewiesen. Mit den Entscheiden hatte der Gemeinderat eigentlich die Hoffnung, die Teilrevision der Ortsplanung abschliessen zu können, erklärt die zuständige Gemeinderätin Susanne Heiniger.
Zwei der drei Urteile des Freiburger Kantonsgerichts wurden von den Klägern akzeptiert. Ein Urteil wird nun an das Bundesgericht weitergezogen.
Revision auf Standby
Die Revision der Ortsplanung kann so nicht abgeschlossen werden. Und auch die noch offenen Dossiers können nicht behandelt werden, so Heiniger:
Für uns ist das unschön, da wir so mit der Planung nicht weiterfahren können.
Auch Baugesuche werden aufgrund der hängigen Einsprachen aktuell nicht bewilligt. Die Gemeinde versucht nun mit allen Mitteln, trotz des offenen Verfahrens mit der Planung weiterzufahren. Laut Heiniger hoffe man darauf, damit einen Planungs- und Baustillstand zu vermeiden.
Einsprachen gegen Überbauung
Die Beschwerden gegen die revidierte Ortsplanung wurde von 10 Bürgerinnen und Bürger lanciert. Diese wehren sich gegen eine neue Überbauung am Fuss vom Bager. Dort sollen nämlich 90 Eigentumswohnungen entstehen.
Ob dieses Projekt umgesetzt werden kann oder nicht, bleibt vorläufig offen. Nach Einschätzungen der Gemeinde Schmitten braucht ein Entscheid des Bundesgerichts rund eineinhalb bis zwei Jahre.