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Schweiz setzt EU-Migrationspakt teilweise um

Die Schweiz will den EU-Asyl- und Migrationspakt in Teilen übernehmen. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Anpassungen des Schweizer Rechts in eine Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 14. November.

Weil die Schweiz den EU-Asyl- und Migrationspakt teilweise übernimmt, hat der Bundesrat Gesetzesanpassungen in eine Vernehmlassung gegeben. (Archivbild) © KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Es handle sich um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen-/Dublin-Bereich, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, müssten namentlich das Ausländergesetz und das Asylgesetz angepasst werden.

In den Dublin-Verfahren sollen die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren zwar bestehen bleiben, aber die Fristen für das Beantworten von Zuständigkeitsgesuchen kürzer werden. Der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem Dublin-Staat an einen anderen soll erschwert werden, um Sekundärmigration zu vermeiden.

Zudem wird die Eurodac-Verordnung revidiert. Das soll Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherstellen. Zudem gibt es ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten.

SDA
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