Staatsrat Demierre hat Wahlkampf legal finanziert
Staatsrat Philippe Demierre soll seinen Wahlkampf fremdfinanziert haben. So die Vorwürfe seiner Ex-Beraterin. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Anfang März erhob die ehemalige Beraterin von Staatsrat Philippe Demierre heftige Vorwürfe. Sie soll dem SVP-Politiker 10'000 Franken geliehen haben. Das Geld sei in den Wahlkampf von Demierre geflossen, wie die Frau gegenüber dem Westschweizer Radio RTS aussagte. Demierre wurde vorgeworfen, diesen Betrag nicht als Wahlkampfspende deklariert zu haben.
Nun teilt die Freiburger Staatsanwaltschaft mit, dass mit der Finanzierung nichts falsch gewesen ist. Als Grundlage für den Entscheid dient das Gesetz über die Politikfinanzierung. Laut Gesetz müssen Spenden deklariert werden. Bei der Tranche von 10'000 Franken handelt es sich laut Staatsanwaltschaft nicht um eine Spende, sondern um eine Eigenfinanzierung.
Das Gesetz besagt weiter, dass private Investitionen in einen Wahlkampf nicht deklariert werden müssen. Zudem gelte das Gesetz der Offenlegung nur für politische Organisationen oder Wahlkampfkomitees, die Finanzierungen von Dritten erhalten. Philippe Demierre konnte sich am 31. März vor der Staatsanwaltschaft erklären. Sie stellt das Verfahren gegen den Staatsrat daher ein.