Unangemeldete Alkoholtests bei Piloten

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) soll beim Besatzungspersonal künftig jederzeit Alkoholkontrollen durchführen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag dieser Änderung des Luftfahrtgesetzes als Erstrat zugestimmt.

Der Nationalrat will unangemeldete Alkoholtests für Piloten und Pilotinnen. (Themenbild) © KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

Heute sind solche Kontrollen nur auf Verdacht hin möglich. Der Bundesrat schlug eine Revision des Gesetzes vor, weil die Schweiz einen entsprechenden Erlass der EU übernommen hat. Mit den Massnahmen soll die Früherkennung von psychischen und physischen Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern verbessert werden.

Angestossen wurden die neuen Sicherheitsmassnahmen der EU im Nachgang des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015 in Frankreich. Laut den Ermittlungen steuerte der verantwortliche Pilot das Flugzeug mit Absicht in einen Berg. Alle 150 Insassen kamen ums Leben.

Gegen freiwilliges Melderecht

Im Nationalrat war der Handlungsbedarf grundsätzlich unbestritten. Die grosse Kammer strich aber das vom Bundesrat vorgeschlagene freiwillige Melderecht für medizinisches Fachpersonal aus der Vorlage.

Die Regierung will, dass Ärztinnen und Psychologen Diagnosen und Informationen über mögliche akute psychische oder körperliche Erkrankungen künftig ans Bazl weiterleiten können. Dies solle helfen, psychische oder körperliche Erkrankungen bei Besatzungsmitgliedern frühzeitig zu erkennen, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga.

Die grosse Kammer strich diese Bestimmung aber mit 113 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen aus dem Gesetz. Ärztinnen und Ärzte könnten sich schon heute vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, um entsprechende Meldungen zu machen, argumentierte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO).

"Ich habe Schwierigkeiten, nachzuvollziehen, dass Sie die Meldemöglichkeit streichen", sagte Sommaruga. Im Strassenverkehr gelte ein solches Melderecht bereits. "Es geht hier auch um die Sicherheit der Flugpassagiere."

Funken in ortsüblicher Landessprache

Im revidierten Luftfahrtgesetz umgesetzt wird auch eine vom Parlament überwiesene Motion aus dem Jahr 2019. Demnach sollen Hobbypiloten im Sichtflugverkehr (VFR) nebst Englisch auch wieder in einer ortsüblichen Landessprache kommunizieren können. Seit 1. Januar 2019 müssen diese Piloten ihre Funksprüche grundsätzlich in Englisch absetzen.

Der Nationalrat präzisierte nun, dass der Grundsatz "English only" nur für den Flughafen Zürich gelten soll. Ansonsten soll für den nicht gewerbsmässigen Sichtflugverkehr neben Englisch auch in der jeweils lokal gesprochenen Schweizer Amtssprache gefunkt werden können.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

SDA
...