Wegen sexuellen Übergriffs verurteilt
Der Anwalt, der zwei Praktikantinnen unsittlich berührt hat, wurde wegen sexueller Nötigung für schuldig befunden.
Der Freiburger Anwalt, der beschuldigt wird, in seinem Büro zwei Praktikantinnen unangemessen berührt zu haben, muss nicht ins Gefängnis. Der sexuellen Nötigung wurde er aber vom Bezirksgericht Saane für schuldig befunden und für zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Auch muss er den Opfern mehrere Tausend Franken Genugtuung bezahlen.
Das Gericht hielt die Aussagen der beiden Frauen, die bei dem Anwalt in Ausbildung waren, für glaubhaft. Es habe sich nicht nur um flüchtige Berührungen gehandelt. Der 57-jährige Mann sei hartnäckig vorgegangen und habe seine Opfer mitunter auch gegen eine Wand gedrückt.