Wie der Kanton Freiburg die Polit-Werbeflut eindämmt

Bald sehen wir wieder überall Köpfe und Partei-Logos. Im Herbst sind nationale Wahlen. Der Kanton Freiburg will diese Werbung nun einschränken.

Ein klassisches Wahlplakat in der Stadt Freiburg. © Keystone

Wer Werbeplakate aufstellen will, der muss im Kanton Freiburg normalerweise eine Bewilligung der Gemeinde haben. Dies gilt aber nicht für Werbung für politische Wahlen oder Abstimmungen. Dort reicht das Einverständnis der Eigentümer des Grundstückes.

Rechnungen nach Hause

Neu haben diese Polit-Werbeanzeigen eine Frist: Man darf diese frühestens 3 Monate vor den Wahlen anbringen, dies teilt der Kanton Freiburg mit. Oberamtmann des Sensebezirks Manfred Raemy erklärt diese Massnahme folgendermassen: "Es begannen einige Leute diese Plakate bereits viel früher aufzustellen. Das wollen wir nicht immer sehen."

Auch für das Entfernen dieser Polit Werbeanzeigen gibt es eine Frist, nämlich von einer Woche. Sollte diese nicht eingehalten werden, würde es Konsequenzen geben: Wenn die Polizei oder die Kantonsarbeiter diese Plakate entfernen müssen, dann gibt es eine Rechnung nach Hause. 

50 statt 25 Meter

Nebst den neuen Fristen haben die Freiburger Bezirke auch den Perimeter erhöht: Im Umkreis von 50 anstatt 25 Meter von Kreuzungen, Abzweigungen, Kreisel oder Fussgängerstreifen dürfen neu keine Werbe-Anzeigen mehr stehen. Dies soll die Verkehrssicherheit stärken und vor Ablenkung schützen.

RadioFr. - Renato Forni
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