Der Opferstockdieb muss sich vor Gericht verantworten

Der 64-jährige Mann hatte zusammen mit einem Komplizen mindestens 27 Mal Geld aus Kondolenzurnen und Opferstöcken gestohlen.

Der Opferstockdieb stand am Dienstag vor dem Polizeigericht. © Pixabay

Zwischen August und November 2021 hatten die beiden Opferstockdiebe im ganzen Sensebezirk und in angrenzenden Pfarreien Geld aus Kondolenzurnen und Opferstöcken gestohlen. Dabei ergaunerten die beiden Männer bei 27 Diebstählen insgesamt rund 5400 Franken. Am 23. November 2021 wurden die beiden in Heitenried in flagranti von der Polizei erwischt, als sie Trauerkarten aus einer Kondolenzurne fischten. Für diese bandenmässigen Diebstähle musste sich am Dienstag einer der beiden Männer vor dem Polizeigericht des Sensebezirks verantworten. Dem 64-Jährigen wurde zudem das Fahren ohne Führerausweis und das Fälschen eines Ausweises zur Last gelegt. 

"Es tut mir unendlich leid"

Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht reumütig und beschämt von seiner Tat. Er erklärte seine Taten mit seiner eigenen finanziellen Situation. Schon seit Jahren hätte er finanzielle Probleme. Als sein Bekannter ihm von der Idee erzählte, Geld aus Kondolenzurnen zu fischen, habe er zuerst nichts davon wissen wollen. Danach habe er es aber trotzdem gemacht. "Ich schäme mich für das, was ich gemacht habe", sagte der Angeklagte vor der Polizeirichterin in Tafers. Der 64-Jährige übergab den betroffenen Erbengemeinschaften ein Entschuldigungsschreiben.

"Wollte sehen, welche Kreatur so etwas macht"

Von den zehn Erbengemeinschaften, die im Prozess Privatkläger sind, waren lediglich zwei Parteien anwesend. Ein Anwesender gab dann auch zur Kenntnis, dass er lediglich hier sei, um "die Kreatur zu sehen, die so etwas machen würde". 

230 Tage unbedingt

In der Anklageschrift fordert die Staatsanwaltschaft, dass der Mann zu 230 Tagen Haft ohne Bewährung verurteilt werden soll. Von der Verteidigung des Mannes vor Gericht wurde jedoch eine weit weniger drastische Strafe gefordert. Einerseits, weil der Diebstahl nicht bandenmässig organisiert war. Andererseits sei Mann von Anfang an geständig und kooperativ gewesen. Hinzukomme, dass die Existenz des Mannes, der eine kleine Einmannwerkstatt im Sensebezirk betreibt, und eine kleine sechsjährige Tochter hat, zu stark gefährdet wäre. Aus diesen Gründen wurde von der Verteidigung eine bedingte Freiheitsstrafe von 163 Tagen gefordert. Der Anwalt plädierte aber auf die maximale Bewährungsfrist von fünf Jahren. Dieses Damoklesschwert werde den Mann abhalten, weitere Straftaten zu begehen, sagte er.

Das Urteil der Sensler Polizeirichterin wird im Verlauf der nächsten Tage erwartet. 

RadioFr. - Philipp Bürgy
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