Zusatzkredit für den Umzug des Zentralgefängnisses

Der Freiburger Staatsrat beantragt dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von 2,3 Millionen Franken für den Umzug des Zentralgefängnisses nach Bellechasse.

Das Gefängnis Bellechasse soll nach dem Umbau 2028 eröffnet werden. © Keystone

Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat einen Zusatzkredit von 2,29 Millionen Franken, mit denen ergänzende Studien im Hinblick auf den Umzug des Zentralgefängnisses nach Bellechasse finanziert werden sollen.

Diese zusätzlichen Studien brauche es, damit die Arbeiten für den Umzug mit der neuen Verordnung über die Immobilienvorhaben des Staates (ImmoV) übereinstimmen. Laut der Mitteilung des Staatsrats sollen die Bauvorhaben dem Grossen Rat präziser unterbreitet werden, als dies bisher der Fall war.

In Bellechasse soll ein neues Gebäude für Untersuchungshaft entstehen, welches das Zentralgefängnis in der Freiburger Unterstadt ersetzt. Die zweite Etappe der Planungsarbeiten der Vollzugsplanung 2016-2026 sind in vollem Gange. Der Staatsrat betont erneut deutlich, wie wichtig die Verlegung des Zentralgefängnisses an den Standort Bellechasse sei.

Zusatzkredit überschreitet Budget nicht

Der zusätzliche Studienkredit soll es ermöglichen, die Baukosten so verlässlich wie möglich zu ermitteln, so wie es die neue ImmoV vorsieht, so der Staatsrat. Der Kredit von gut 2,3 Millionen Franken sei nötig, um den späteren Verpflichtungskredit an das geltende Recht anzupassen. Zudem stelle der Studienkredit kein Anstieg der Projektkosten dar, versichert der Staatsrat.

Der gesamte Umbau kostet knapp 38 Millionen Franken. 9,2 Millionen werden vom Bund übernommen, die restlichen 27,7 Millionen Franken finanziert der Kanton.

Sollte das Freiburger Stimmvolk den verschiedenen Auflagen zustimmen und bei den öffentlichen Ausschreibungen keine Einsprachen gegen das Projekt eingereicht werden, kann das neue Gefängnis in Bellechasse 2028 eröffnet werden.

Medienmitteilung - Vanja Di Nicola
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