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409 Genesenenzertifikate ausgestellt

Ein Arzt aus dem Raum St. Gallen ist wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden.

Dem Arzt wurde vor dem Kreisgericht St. Gallen vorgeworfen, nicht nur Testzertifikate, sondern auch solche für geimpfte oder genesene Personen ausgestellt zu haben. (Archivbild) © KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Vor dem Kreisgericht St. Gallen war ihm vorgeworfen worden, 409 Covid-19-Genesenenzertifikate ausgestellt zu haben.

Vor Gericht hatte der 78-jährige Arzt erklärt, er habe vom Bund die Zulassung als "Superuser" erhalten und danach sowohl Test- als auch Impf- und Genesenenzertifikate ausstellen können. Er habe nicht gewusst, dass er nur Test-Zertifikate ausstellen durfte. Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch.

Die Staatsanwältin stellte fest, dass von rund 400 Arztpraxen im Kanton nur dieser eine Arzt Genesenenzertifikate ausstellte. Dazu sei er nicht berechtigt gewesen. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie eine Busse von 3000 Franken.

Das Gericht verurteilte den Arzt in einem mündlich eröffneten Entscheid zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, sprach aber keine Busse aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

SDA
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