Sanktionen für Stellensuchende nehmen zu

Das Amt für den Arbeitsmarkt lanciert wieder eine Sensibilisierungskampagne, um Sanktionen zu vermeiden.

Bei der Stellensuche ist das Frustrationspotential gross. © Pexels

Das Amt für den Arbeitsmarkt hat letztes Jahr im Kanton Freiburg knapp 7460 Sanktionen gegen Arbeitslose ausgesprochen. Wie der Staat in einer Mitteilung schreibt, betraf fast ein Viertel davon fehlende oder ungenügende Arbeitsbemühungen vor der Arbeitslosigkeit.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Sanktionen stetig gestiegen. Trotz der tiefen Arbeitslosenquote reaktiviert das Amt für Arbeitsmarkt erstmals seit 2019 wieder eine Sensibilisierungskampagne. Diese soll zeigen, was Arbeitslose tun müssen, um Sanktionen wie Rückhaltung der Arbeitslosengelder zu vermeiden.

Die Stellensuchenden, die sanktioniert werden

  • Die Temporärarbeitenden, denen nicht bewusst ist, dass sie nach einer Stelle suchen müssen, wenn sie zwischen zwei Einsätzen arbeitslos sind.
  • Die Entlassenen, die nicht wissen, dass sie sofort nach Erhalt der Kündigung mit der Stellensuche beginnen müssen, und deshalb bis zu ihrer Anmeldung beim RAV damit zuwarten.
  • Die frischgebackenen Mütter, die sich um ihr Baby kümmern und nicht daran denken, dass sie ab Beginn der 15. Woche nach der Niederkunft aktiv nach einer Stelle suchen müssen.
  • Die frisch Diplomierten, die sich nicht bewusst sind, dass sie nach Erhalt ihrer Prüfungsergebnisse umgehend mit der Stellensuche beginnen müssen.
Medienmitteilung - Fabian Aebischer
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