Arzt aus Romont in Frankreich verurteilt

Ein in Romont praktizierender französischer Arzt wurde vom Gericht in Marseille der Steuerhinterziehung für schuldig befunden.

Der Arzt wurde verurteilt, weil er 21 Millionen Euro veruntreut hatte. © Keystone

Ein französischer Arzt wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. In der französischen Presse wird berichtet, dass der Verurteilte an verschiedenen Orten in der Schweiz gearbeitet hat. Unter anderem auch in einer Arztpraxis in Romont.

Ein millionenschweres Finanzkonstrukt

Der Fall reicht bis ins Jahr 2007 zurück. Der in Montpellier ansässige Arzt, der auch mehrere Firmen leitet, erhält einen lukrativen Vertrag mit der algerischen Ölgesellschaft Sonatrach, im Wert von 37 Millionen Euro. Diesen Deal bekam er von den Eltern seiner Ex-Partnerin.

Die Zahlungen des Ölkonzerns erfolgten über eine Scheinfirma, die in den USA von der ehemaligen Schwiegerfamilie des Arztes gegründet worden war. Das Ganze wurde auf ein Konto in Luxemburg eingezahlt, wodurch er fast 21 Millionen Euro veruntreute. Ende Januar 2024 wird der Arzt vom Gericht in Marseille wegen der Finanzkonstruktion verurteilt, die er aufgestellt hatte, um weniger Steuern zu zahlen. 

Gefängnis und Geldstrafen

Vor zwei Monaten entscheidet das Gericht: Der Arzt erhält drei Jahre Gefängnis, zwei davon auf Bewährung. Er muss seine Haftstrafe zu Hause unter Aufsicht verbringen. Dafür muss der Mann jedoch nach Frankreich zurückkehren, entschied das Gericht. Ausserdem muss er die fälligen Steuern zahlen und die Nebenkläger entschädigen, so das Urteil.

Seine ehemalige Lebensgefährtin wird wegen Geldwäsche zu zwei Jahren Gefängnis, davon ein Jahr ohne Bewährung, und einer Geldstrafe von 100'000 Euro verurteilt. Zudem darf sie zehn Jahre lang kein Unternehmen mehr führen.

Überraschung in der Schweiz

Der Oberamtmann des Glanebezirks, Valentin Bard, sagte auf Anfrage von RadioFr., Gerüchte gehört zu haben, dass aber auch er keine weiteren Informationen habe. Und auch die Arztegesellschaft des Kantons Freiburg MFÄF wusste ihrerseits nicht mehr über den Fall.

Das Hôpital Riviera-Chablais, in dem der verurteilte Arzt ebenfalls arbeitete, nahm keine Stellung zu den Gerichtsverfahren gegen den Arzt, bestätigte jedoch, dass er Anfang des Jahres von seinem Amt zurückgetreten sei.

Der französische Arzt erklärte gegenüber der Zeitung La Liberté, dass er gegen die Verurteilung Berufung eingelegt habe und dass diese in keiner Weise die Ausübung seines Berufs betreffe. 

RadioFr. - Hugo Savary / vdn
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