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CS-Manager missbräuchlich entlassen

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Credit Suisse (CS) gegen ihre Verurteilung wegen der missbräuchlichen Entlassung eines leitenden Angestellten am Freitag abgewiesen.

Das Bundesgericht hat am Freitag eine Beschwerde der Credit Suisse nach einer Kündigung abgewiesen. (Archivbild) © KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Entlassung erfolgte 2016 nach dem Konkurs einer Investmentfirma. Der leitende Angestellte hatte seit 2009 den Direktorensitz in der Genfer Niederlassung inne. Ende August 2016 hatte ihm die Credit Suisse per Ende November gekündigt.

Die Bank warf ihm Versäumnisse bei der Überwachung der Beziehungen zur Investmentfirma TG Investment vor, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorging. Die Firma hatte Verwaltungsmandate für die Bank übernommen. Kunden hätten sich über Verluste aufgrund der aggressiven Strategie des Vermögensverwalters beschwert.

Der Konkurs von TG Investment führte zu einem Verfahren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) gegen die Credit Suisse. Der entlassene Manager klagte ausserdem seinerseits vor einem Genfer Gericht wegen ungerechtfertigter Entlassung, wie es weiter hiess. Vor Gericht bekam er Recht. Ihm wurden 50'000 Franken Entschädigung sowie 8500 Franken für seine Gerichtskosten zugesprochen. Das Bundesgericht bestätigte diese Entscheidung in seiner Begründung.

Laut den Genfer Richtern können zwar Vorwürfe gegen den Manager bezüglich der Überwachung der Beziehungen zu TG Investment und der Risikoeinschätzung erhoben werden. Diese Versäumnisse endeten jedoch 2012 mit dem Funktionswechsel des Mitarbeiters. Darüber hinaus verschleierte die Credit Suisse ihre eigene Verantwortung und insbesondere ihre organisatorischen Mängel. (Urteil 4A_309/2022 vom 4. September 2023)

SDA
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