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Die Justiz befasst sich mit dem Mordversuch in Rossens

Wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann wurde eine Frau zu 13 Jahren Haft verurteilt. Sie fordert vom Kantonsgericht eine mildere Strafe.

Vor sieben Jahren hat eine Ärztin versucht, ihren Ehemann zu töten und einen Suizid vorzutäuschen, um an das Erbe zu kommen. © Keystone

Am Mittwoch befasst sich das Kantonsgericht mit dem Mordversuch in Rossens. Die Angeklagte - eine 35-jährige Ärztin - wurde von der Vorinstanz zu 13 Jahren Haft verurteilt und hat dagegen Berufung eingelegt. Sie macht wegen einer bipolaren Störung strafmildernde Umstände geltend.

Der Tathergang

Am 23. April 2014 klingelt die Angeklagte gegen 1:30 Uhr an der Wohnungstür ihres Mannes in Rossens. Die beiden Ärzte hatten sich im Freiburger Spital HFR kennengelernt und waren seit einigen Monaten verheiratet. Der Mann wollte sich jedoch bereits wieder scheiden lassen.

An der Tür täuschte die Frau ihrem Mann vor, gemeinsam mit ihrem Schwager ihre Sachen abholen zu wollen, woraufhin der Arzt sie hereinliess. Beim Schwager der Angeklagten handelte es sich jedoch um ihren Liebhaber aus Brasilien. Der Plan der beiden: Den Ehemann töten, einen Suizid vortäuschen, das Erbe kassieren und nach Brasilien gehen.

In der Wohnung bedrohen sie den Arzt mit einer Pistole und zwingen ihn, einen Giftcocktail zu trinken - eine Mischung aus Erdbeersaft und Rattengift. Schliesslich stellt sich der Mann tot. Als er einen Moment unbeobachtet ist, nutzt er die Gelegenheit und flieht, wird allerdings eingeholt. Daraufhin schlagen und würgen die Frau und ihr Komplize ihn und verletzen ihn mit einem Messer. Dem Opfer gelingt jedoch erneut die Flucht, woraufhin er bei einem Nachbarn Zuflucht findet.

Flucht und Auslieferung

Die Angreifer entkommen nach Brasilien. Nachdem die Frau Opfer häuslicher Gewalt wurde, stellt sie sich einige Wochen später der Polizei. In Brasilien wird sie für ein Jahr inhaftiert und schliesslich an die Schweiz ausgeliefert. Ihr ehemaliger Liebhaber hingegen befindet sich nach wie vor auf freiem Fuss. Gegen ihn wurde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt.

Ob die Freiburger Staatsanwaltschaft ihn strafrechtlich verfolgt, hängt vom Urteil gegen die Angeklagte ab. RadioFr. berichtet über den Fall.

RadioFr. - Isabelle Taylor / pef
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