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Der Staatsrat lockert in zwei Etappen

Restaurants, Museen und Skigebiete öffnen am 10., Kinos und Konzertsäle am 19. Dezember.

Die Freiburger Kinos dürfen am 19. Dezember wieder öffnen. © RadioFr.

Öffentliche Gaststätten dürfen ab dem 10. Dezember wieder bis 23.00 Uhr öffnen - eine Ausnahme gibt es am Jahresende: In der Silvesternacht wird die Polizeistunde auf 1 Uhr verschoben. Zudem müssen alle Gäste elektronisch erfasst werden. Auch Skigebiete, Museen und Kunstgalerien dürfen dann wieder öffnen.

Kulturstätten wie Kinos, Theater und Konzertsäle gehen am 19. Dezember wieder auf. Dieser Entscheid sei mit den drei anderen Westschweizer Kantonen Genf, Waadt und Neuenburg abgesprochen, hiess es. Weiterhin gelte allerdings die Maximalzahl von 50 Personen, wie dies der Bundesrat vorschreibt.

Auch Eisbahnen werden ab dem 19. Dezember wieder geöffnet. Zudem erlauben die Behörden den Fitnessstudios, Kunden zu empfangen, die beispielsweise vom Arzt geschickt wurden. Diskotheken und Cabarets bleiben weiterhin geschlossen.

Eine Änderung gibt es auch bei den Beerdigungen und anderen religiösen Zeremonien: Die Maximalzahl an Teilnehmenden wird auf 50 angehoben.

Diese neuen Regelungen gelten voraussichtlich bis am 19. Januar. Frühestens dann werde über weitere Lockerungen entschieden, so der Staatsrat.

RadioFr. - Patrick Hirschi / RB
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